Alkohol-Wegfahrsperren sollen ab 1. September 2017 zum Einsatz kommen.

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Wien – Mehrere Gesetzesnovellen aus dem Verkehrsbereich haben am Dienstag den Ministerrat passiert. Unter anderem wurde mit dem neuen Führerscheingesetz ein Pilotversuch für Alkohol-Wegfahrsperren – Alko-Locks – beschlossen, sie sollen ab 1. September 2017 zum Einsatz kommen. Auch eine Verlängerung des Probeführerscheins von zwei auf drei Jahre kommt.

Der Pilotversuch zu den Alko-Locks ist für fünf Jahre geplant. Details dazu werden in einer eigenen Verordnung, die noch mit der ÖVP abgestimmt werde, geregelt, hieß es nach dem Ministerrat gegenüber der APA.

Neuerungen auch bei Mopedführerschein

Die Novelle zum Führerscheingesetz enthält auch die Verlängerung des Probeführerscheins. Ein neues probezeitverlängerndes Delikt ist dabei der Verstoß gegen das Handyverbot. Neuerungen gibt es auch bei der Mopedausbildung, denn hier wird auf die Computerprüfung umgestellt. Das Mindestalter für den Ausbildungsbeginn wird verändert auf frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag.

Novelliert wird auch das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrsordnung. Demnach können Radarfotos, die wegen einer Geschwindigkeitsübertretung geschossen wurden, künftig auch bei anderen Delikten herangezogen werden. Möglich ist dies etwa bei Verletzungen der Gurtpflicht oder der Helmpflicht oder wenn am Steuer telefoniert wurde. (APA, 22.11.2016)