Wien – "Schön zu sehen, wie Sie sich im Griff haben", merkt Beisitzer Christoph Bauer ironisch an, als der Angeklagte Helmy A. wieder einmal laut wird und lebhaft gestikuliert. Dem 59-Jährigen wird der versuchte Mord an seinem 17-jährigen Sohn vorgeworfen. A. gibt zwar zu, sein Kind am 8. Mai verletzt zu haben, sieht sich insgesamt aber als Opfer.

Die Aussagen des Unbescholtenen als Selbstmitleid zu bezeichnen ist eigentlich ein Euphemismus. Immer wieder beharrt er darauf, seine Exfrau habe ihn bei der Scheidung betrogen, da er nicht mehr im Reihenhaus leben durfte.

Nach der Scheidung im Hotel

"61 Tage war ich obdachlos!", erzählt er immer wieder. Wobei – nach der Scheidung hat er zunächst in einem Vier-Sterne-Hotel gewohnt, dann beim Bruder, schließlich in einem Zimmer. "Das war schlimmer als eine Zelle!", beschwert er sich. Zwei Tage vor der Tat hat er es trotzdem gekündigt. Und hoffte offenbar, wieder zur Exfrau ziehen zu können.

Die äußerst geduldige Martina Krainz, Vorsitzende im Geschworenenverfahren, interessiert sich zunächst, woran die Ehe zerbrochen ist. "Unsere Ehe hat 23 Jahre funktioniert", beteuert der dreifache Vater. Aber: "Sie ist eine Weltmeisterin der Provokation", außerdem sei sie aggressiv gewesen. Er dagegen sei "nicht gewalttätig".

Warum dann am 7. März von der Polizei ein Betretungsverbot gegen ihn ausgesprochen worden sei? "Meine Tochter hat sich selbst verletzt", will er dem Senat weismachen. "Warum hat die Polizei dann als Einsatzgrund ,Mann sticht auf Kinder ein' angegeben?", wundert sich Krainz. A. kann es sich nicht erklären.

Sohn verteidigte Schwester

Bauer hakt nach: "Wenn sich Ihre Tochter eh selbst verletzt hat, warum hat Ihnen Ihr Sohn dann ein Glas auf dem Kopf zertrümmert?" – "Ich habe mich mit meiner Frau gestritten, er hat ihr geholfen."

Am Tag vor der Tat besuchte er betrunken seine Tochter an ihrer Arbeitsstätte, durfte dann doch wieder ins ehemalige Heim. Bis auf den Sohn verließ allerdings die gesamte Familie das Haus. "Hat Ihnen das zu denken gegeben, dass die Familie gegangen ist?" – "Wenn man schuldig ist, will man den Betrogenen nicht sehen", vermutet der Angeklagte.

Er schlief seinen Rausch aus, am nächsten Tag kam es zur Tat. Der 17-Jährige war krank, lag mit leichtem Fieber im Bett. A. rief seine Exfrau an. "Wollten Sie sie zurücklocken?", interessiert Krainz. Der Angeklagte bestreitet das, er wollte nur, dass sie sich um den kranken Sohn kümmerte. Der sagte seiner Mutter allerdings, er brauche keine Hilfe.

Tee und Mexalen

Die Frau empfahl ihrem Exmann, dem Sohn Tee zu kochen und ein Mexalen darin aufzulösen. "Dann hat sie mich beschimpft!", empört er sich. "Schlimmer, als wenn ein Mann zu einer Frau Hure sagt!" Wie genau, will er aber zunächst nicht sagen. Schließlich wird aus ihm herausgekitzelt, dass sie "Du bist kein Mann" gesagt haben soll.

A. brühte Wasser für den Tee auf. Dann schnappte er sich allerdings noch ein Küchenmesser und ging mit diesem und dem Wasserkocher in das Zimmer, in dem sein Sohn dämmerte.

"Was haben Sie damit gemacht?" – A. weicht wieder aus. "Ich war unter enormem Druck und verzweifelt", wiederholt er immer wieder. "Ich habe ihm das Wasser ein bisschen über den Kopf geschüttet." Es muss etwas mehr als ein bisschen gewesen sein, schließlich erlitt der 17-Jährige Verbrühungen auf der rechten Gesichtshälfte und der Hand.

Im Nackenbereich geschnitten

"Was haben Sie dann mit dem Messer gemacht?", fragt die Vorsitzende weiter. "Ich habe ihn am Kopf geschnitten." Die Wunden waren im Nackenbereich. "Wie hat Ihr Sohn da reagiert?" – "Er ist aus dem Bett." – "Hat er was gesagt?" – "Nein." – "Er ist ganz still geblieben?" – "Ja." Insgesamt diagnostizierte er medizinische Sachverständige Christian Reiter mindestens 15 Schnitt- und Stichverletzungen.

Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel hat in ihrem Eröffnungsplädoyer anderes erzählt: "Bring mich nicht um!", soll der Sohn gerufen haben, ehe er sich zunächst unter einem Schreibtisch versteckte. Dann flüchtete er aus dem Fenster, lief davon, sein Vater verfolgte ihn mit erhobenem Messer.

Als Zeugen nach der Polizei riefen, ging A. zurück ins Haus. "Ich war selber sehr blutig", bedauert sich der Angeklagte. "Ja, vom Blut Ihres Sohnes", hält ihm Krainz vor. "Ich war selbst auch ein bisschen verletzt", beharrt er. "Wir müssen ja eigentlich einen Opfervertreter für Sie bestellen", kann sich Bauer nicht verkneifen.

Zimmer schon gekündigt

Immer wieder wird A. nach dem Motiv gefragt. Schließlich gibt er doch zu, dass auch Zorn dabei gewesen sei. "Ich bin ja obdachlos, weil mich meine Frau betrogen hat!", echauffiert er sich immer wieder. "Ich habe ja das Zimmer schon gekündigt gehabt!" – "Und wenn Sie auf jemanden einstechen, wird ein Zimmer frei?", wundert sich Bauer.

Die Verteidiger Rudolf Mayer und Robert Lattermann versuchen die Geschworenen davon zu überzeugen, dass es eine Affekthandlung nach der angeblichen Beleidigung durch die Frau gewesen sei. Beziehungsweise überhaupt nur schwere Körperverletzung, da es ja nur einen einzigen Stich gegeben habe, der Rest seien Schnittverletzungen gewesen.

Das Opfer wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Das Urteil: Schuldspruch wegen versuchten Mordes – 20 Jahre Haft. Bei der Strafbemessung wurde die Heimtücke der Tat erschwerend gewertet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Rudolf Mayer meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. (Michael Möseneder, 22.11.2016)