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Die Arbeit von 24-Stunden-Betreuerinnen – die meisten sind Frauen – findet im Privaten statt. Die Grünen fordern mehr Kontrollen, im Wirtschaftsressort verweist man auf die Bezirksbehörden. Auch das Sozialministerium lässt kontrollieren.

Foto: dpa-Zentralbild/Patrick Pleul

Wien – Die Ausgaben des Bundes für die 24-Stunden-Betreuung steigen jedes Jahr – allein für 2017 sind im Budget rund 30 Millionen Euro mehr (insgesamt 110 Millionen Euro) veranschlagt. Kein Wunder: Die Zahl der Bezieher von Fördergeld für diese Alltagsunterstützung steigt. Im Juni 2016 zählte man in Österreich 23.884 Personen – 2013 waren es noch 16.600 Bezieher gewesen. Um Förderung für diese Leistung können Menschen mit Pflegestufe drei oder darüber ansuchen.

Grünen-Sozialsprecherin Judith Schwentner kritisiert, dass der Bund "in einem dermaßen wachsenden Bereich" die Kontrolle – dafür sind die Bezirksbehörden zuständig – weitgehend abgibt. Schwentner sieht ihre Kritik durch die aktuelle Antwort auf eine parlamentarische Anfrage bestätigt.

Darin erfragte sie bei Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP), wie die Bezirksverwaltungsbehörden die seit 2. Jänner 2016 geltenden Standesregeln für die Vermittlung von Personenbetreuung sowie die gewerberechtlichen Neuerungen überprüfen, was sie bei Verstößen tun und welche Konsequenzen dies bisher zur Folge hatte.

Regeln fordern Verträge

Die Regeln schreiben unter anderem vor, dass Vermittler von Betreuern einen Vertrag mit der Personenbetreuerin – es sind mehrheitlich Frauen, großteils aus der Slowakei – sowie einen gesonderten Vertrag mit dem zu Betreuenden abschließen müssen. Darin sind Leistungsinhalte transparent zu machen – bislang gab es oft die Kritik, dass Betreute oder deren Angehörige nicht wussten, woraus sich die zu bezahlenden Beiträge zusammensetzten.

Zudem müssen die Vermittler vor Ort vorab eine Bedarfserhebung durchführen, was daher rührt, dass bislang Betreuerinnen oft in Haushalte geschickt wurden, bevor dort herrschende Umstände geprüft wurden. Seit Sommer 2015 muss bei der Gewerbeanmeldung zwischen der Personenbetreuung und der "Organisation von Personenbetreuung" unterschieden werden. Die Übergangsfrist läuft Ende 2016 aus.

20 Mal aktiv geworden

Mitterlehners Anfragebeantwortung zufolge – die sich auf Angaben der Länder von Stand 29. September beruft – wurden die Bezirksverwaltungsbehörden seit Inkrafttreten der neuen Standes- und Ausübungsregeln 20-mal aktiv. 14 Verwaltungsstrafen wurden demnach ausgesprochen. Gewerbeberechtigung sei in keinem Fall entzogen worden. Die Bezirksverwaltungsbehörden werden laut Anfragebeantwortung "grundsätzlich im Anlassfall" tätig. Zum Teil werde die Einhaltung der Standes- und Ausübungsregeln auch "stichprobenartig überprüft". Bei Verstößen sei dann ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten.

Schwentner sähe Bedarf für eine "systematische Art der Überprüfung der Einhaltung der Qualitätsstandards" und nimmt als Beispiel die Kontrolldichte bei Lebensmitteln. Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es, dass für die Kontrollen laut Gewerbeordnung eben grundsätzlich die Bezirksbehörden zuständig seien.

Sozialressort kontrolliert

Allerdings gibt es laut Sozialministerium, das für die Vergabe der Fördermittel zuständig ist, sehr wohl zahlreiche Kontrollen bei den Betreuten: Nach Angaben eines Sprechers von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) wurden voriges Jahr 4500-mal Betreuungssituationen überprüft. In 97 Prozent der Fälle sei alles in Ordnung gewesen. Wie viele Beanstandungen hier zu Verwaltungsstrafen führten, konnte er nicht sagen. (Gudrun Springer, 19.11.2016)