Bild nicht mehr verfügbar.

Kämpfer der "Ghoraba as-Sham" beim Basteln, Al-Sakhour, Aleppo, Juni 2013.

Foto: REUTERS/Muzaffar Salman

Die deutsche Bundesanwaltschaft hat den Syrer Ibrahim Al F. vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Kriegsverbrechen und erpresserischen Menschenraubes angeklagt, wie die "Zeit" am Donnerstag berichtete.

Ihm wird laut Pressemitteilung vorgeworfen, als Kommandant einer 150-köpfigen Stadtteilmiliz, die zu der Gruppierung Ghoraba as-Sham (übersetzt: Die Fremden von Syrien) gehörte und Teil der Rebellengruppe Freie Syrischen Armee (FSA) war, spätestens ab Sommer 2012 einen Stadtteil im Nordosten der Stadt Aleppo kontrolliert zu haben. Dort hätten sich die Milizionäre an Plünderungen beteiligt und zwei Bewohner eines angrenzenden Stadtteils, die ihr Viertel davor schützen wollten, in ihre Gewalt gebracht.

Die Gefangenen seien mehrfach im Beisein des Angeschuldigten und auch von ihm persönlich gefoltert worden. Unter dem Eindruck der Folter hätten sich die beiden Gefangenen schließlich bereiterklärt, dauerhaft für seine Miliz zu arbeiten, so die Bundesanwaltschaft.

Folter mit Todesfolge

Außerdem brachten die Milizionäre des Angeklagten laut Pressemitteilung noch sechs weitere Menschen in ihre Gewalt, weil diese sich der Miliz widersetzt hatten.

Einer der Gefangenen sei so lange gefoltert worden, bis er seinen Verletzungen erlag. Ein weiterer Gefangener verstarb ebenfalls, allerdings seien die genauen Umstände seines Todes unklar. Einem Gefangenen gelang es zu fliehen, zwei weitere kamen gegen Zahlung eines Lösegeldes frei.

Ibrahim Al F. war im April dieses Jahres in Westfalen von Beamten eines Spezialeinsatzkommandos festgenommen worden. Die Ermittler werfen ihm auch den Versuch vor, mit aus Plünderungen stammenden Kunstgegenständen Handel zu treiben. (bed, 18.11.2016)