Wien – Gewerkschaft und Wirtschaftskammer drängen in die Gremien der geplanten neuen "Innovationsstiftung für Bildung". Beide Institutionen reklamieren in ihren Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf ein Entsendungsrecht für sich selbst bzw. die Sozialpartner. Auch die Elternvertreter wollen ein Nominierungsrecht. Der Rechnungshof wiederum hinterfragt grundsätzlich die Stiftungskonstruktion.

Die "Innovationsstiftung für Bildung" soll mit insgesamt 50 Millionen Euro aus Mitteln des Finanzministeriums dotiert werden und "einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz" durch kompetitive Förderung innovativer Projekte in Bildung und Forschung leisten. Die gemeinnützige Stiftung soll insbesondere Förderungen ausschütten, jährlich eine "Landkarte der Bildungsinnovationen" erstellen, Gütesiegel für Bildungsinnovationen vergeben und Studien zur Verbesserung der Effektivität, Effizienz und Wirkungsorientierung erstellen.

Rechnungshof: Stiftungsziele zu wenig konkret

Der ÖGB bemängelt, dass ihm "im Entwurf kein Entsendungsrecht in die Stiftungsgremien (auch nicht Substiftungen) zuerkannt" wird: "Das ist insbesondere vor dem Hintergrund unverständlich, als der Österreichische Gewerkschaftsbund in Zusammenarbeit mit den anderen Sozialpartnern seit Jahren Vorschläge zu Bildungsinnovationen und Bildungsreformen erarbeitet und der Bundesregierung vorgelegt hat." Außerdem stört es den ÖGB, dass "die gewerkschaftlichen Bildungseinrichtungen, die unerlässlich sind, um die praktische Funktionsfähigkeit des Arbeits-und Sozialrechts, aber auch der beruflichen Aus und Weiterbildung zu gewährleisten", für Förderungen nicht antragsberechtigt sind – Unternehmen seien dagegen ausdrücklich genannt.

Auch der Wirtschaftskammer ist mit der Zusammensetzung des Stiftungsrats (je drei Mitglieder werden von Bildungs- und Wissenschaftsministerium bestellt, Anm.) nicht zufrieden: "Um für die notwendige breite gesellschaftliche Vertretung zu sorgen, regt die Wirtschaftskammer an, noch je zwei Mitglieder der Sozialpartner zusätzlich zu nominieren." Schließlich pocht auch noch der Verband der Elternvereine an den öffentlichen Pflichtschulen auf eine Vertretung in Stiftungsrat und wissenschaftlichen Beirat.

Der Rechnungshof (RH) wiederum merkt an, dass die im Entwurf angeführten Ziele der Stiftung wie etwa ein "Beitrag zur Erhöhung des Interesses an Bildung, Wissenschaft und Forschung" nur "wenig konkret" seien. Außerdem erschienen die "Zielzustände" nur "wenig ambitioniert": So soll etwa das Ziel der Erhöhung der Zufriedenheit mit dem Bildungssystem schon dann erreicht sein, wenn die Einstellung der Personen, die eine Förderung erhalten haben, positiver ist als vor der Antragstellung. Außerdem sei dem Entwurf nicht zu entnehmen, warum ausgerechnet eine Stiftung gegründet werden soll: Ministerien könnten auch zusammenarbeiten, ohne zusätzliche Rechtsträger zu schaffen. (APA, 18.11.2016)