Wien/St. Pölten – Nach dem Bekanntwerden jenes Gewaltvideos, auf dem zu sehen ist, wie eine 15-Jährige in Wien brutal verprügelt wird, ist am Mittwoch im Landesgericht St. Pölten die Untersuchungshaft über die mutmaßliche Haupttäterin sowie einen 21-Jährigen verhängt worden. Als Begründung gab der Präsident des Landesgerichts, Franz Cutka, Tatbegehungsgefahr an.

Bei der Hauptverdächtigen handelt es sich um eine 15-Jährige, der neben der Tat in dem Video zwei weitere, ähnliche Fälle innerhalb einer Woche zur Last gelegt werden. Der 21-jährige Tschetschene war erst am Dienstagabend festgenommen worden. Er ist laut Landesgericht einschlägig vorbestraft. Er soll das in dem Video zu sehende Mädchen nach dem Ende der Aufnahme geschlagen und ihr dabei einen Kieferbruch zugefügt haben.

Ermittlungen gegen drei weitere Jugendliche

Ermittelt wird auch gegen drei weitere Verdächtige, die ebenfalls in dem Video zu sehen sind, wie sie das Opfer am 9. November verprügeln und verhöhnen. Es handelt sich um einen 16-Jährigen tschetschenischer Abstammung, der in Wien wohnt, eine 16-Jährige, die aus Ecuador stammt, und um eine 16-jährige Wienerin. Die beiden Erstgenannten sollen bereits davor zusammen mit der Hauptverdächtigen eine 14-Jährige in Wien-Floridsdorf zusammengeschlagen haben.

Das Video war auf Facebook tagelang zu sehen gewesen und ist nach mehreren Millionen Klicks erst seit Dienstagabend nicht mehr abrufbar. Zuvor hatte es heftige Kritik an Facebook gegeben. Das Unternehmen hatte zunächst betont, dass das Video nicht gegen seine Gemeinschaftsstandards verstoße.

"Cybermobbing"-Anzeige gegen Zuckerberg

Die Grünen wollen deshalb nun Facebook und Unternehmensgründer Mark Zuckerberg anzeigen. Das Video soll demnach gegen den neugeschaffenen Paragrafen 107c Strafgesetzbuch verstoßen.

Bisher hat es drei Verurteilungen wegen dieses Straftatbestandes des "Cybermobbing" gegeben. Das teilte das Justizministerium am Mittwoch mit. Der Paragraf 107c wurde am 1. Jänner 2016 in das Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt. Bis 1. November 2016 wurden 328 Fälle bei den Staatsanwaltschaften behandelt. In 23 Fällen wurde Anklage erhoben. (APA, red, 16.11.2016)