Wien/Turin – Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat die österreichische Niederlassung des italienischen Autobauers Fiat wegen irreführender Werbung verurteilt. In einem TV-Spot wurde nicht auf zusätzliche Spesen hingewiesen. Geklagt hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In dem TV-Sport wurde ein Auto der Marke Fiat mit den Worten "500 Tage zum Nulltarif" beworben. Konsumenten konnten hier die Möglichkeit in Anspruch nehmen, den Preis für das Auto erst später – nach 500 Tagen – zu zahlen. Wenn Verbraucher diesen angepriesenen Zahlungsaufschub tatsächlich in Anspruch nahmen, fielen dafür allerdings 200 Euro an Spesen an. Diese Spesen wurden in der Werbung jedoch nicht erwähnt, weder im gesprochenen Text, noch in Form eines schriftlichen Hinweises, so der VKI am Montag. Laut OLG Wien ist die Werbung daher irreführend.

Infos würden fehlen

Im TV-Spot fehlten außerdem gesetzlich vorgesehene Informationen. Wenn in einer Werbung für Kreditverträge oder entgeltliche Zahlungsaufschübe Zinssätze oder sonstige auf die Kosten bezogene Zahlen erwähnt werden, muss die Werbung auch bestimmte Informationen verpflichtend nennen, allen voran den effektiven Jahreszinssatz und den vom Konsumenten zu bezahlenden Gesamtbetrag, so der VKI weiter.

In den effektiven Jahreszinssatz sind, im Unterschied zum Sollzinssatz, auch die meisten Kosten miteinzurechnen. Das heißt, dass dieser Wert den Konsumenten ein wirkliches Bild über die auf ihn zukommende konkrete Zahlungsverpflichtung vermittelt. In der gegenständlichen Werbung wurden diese vom Gesetz zwingend vorgesehenen Informationen aber nicht genannt. Auch aus diesem Grund ist die Werbung gesetzwidrig.

Kein Nulltarif

"Werbungen dürfen generell nicht irreführend sein. Insbesondere bei Werbungen für Kredite und Zahlungsaufschübe müssen die Verbraucher zusätzliche Informationen erhalten, damit sie bereits im Vorfeld einschätzen können, wie teuer ihnen diese Kreditierungen kommen können. Bei Kosten in der Höhe von 200 Euro kann man definitiv nicht von einem Nulltarif sprechen", so die VKI-Juristin Beate Gelbmann. (APA, 14.11.2016)