Wien – Im Zivilprozess der Stadt Linz gegen die Bawag um ein schief gegangenes millionenschweres Swapgeschäft zeichnet sich nach dem in der jetzigen Form vorliegenden Gutachten eine Wende zugunsten der Stadt Linz ab. Nach der bisherigen Beweisaufnahme sei sein Eindruck, "dass derzeit eine Gültigkeit des Geschäftes nicht notwendigerweise angenommen werden kann", sagte Richter Andreas Pablik am Freitag.

Bisher sei er von der Gültigkeit des Swapgeschäftes ausgegangen, vor allem was die Marktüblichkeit und seine Eignung zur Optimierung der Finanzsituation der Stadt Linz betroffen habe, führte Pablik bei der heutigen Tagsatzung am Handelsgericht Wien aus. "Aus dem Gutachten in der jetzigen Form, also ohne Ergänzungsgutachten, erscheint mir allerdings eine Optimierungsmöglichkeit durch den Swap im konkreten Fall fraglich", hielt Pablik fest. "Wenn ich sie verneine, ist das Geschäft ungültig", so der Richter. Das hätte wohl auch gravierende Auswirkungen auf den weiteren Prozessverlauf.

Optimieren definieren

Bis zur nächsten Tagsatzung am 9. Dezember will Pablik deshalb eine Definition für den Begriff "Optimierung" ausarbeiten und an die beiden Sachverständigen Thorsten Schmidt und Uwe Wystup die konkrete Frage stellen, ob der Swap als Optimierung angesehen werden kann, wie dies ein allgemeiner Gemeinderatsbeschluss der Stadt Linz vorgeschrieben hätte. Pablik will entweder die Definition des Deutschen Städtebundes übernehmen bzw. in die Definition aufnehmen, dass die Stadt Linz jedenfalls ihren öffentlichen Verpflichtungen zu jedem Zeitpunkt nachkommen können hätte müssen.

Erst nachdem geklärt sei, ob das Swapgeschäft zur Optimierung der Finanzen der Stadt Linz geeignet gewesen sei bzw. unter welchen Bedingungen, soll es im Prozess um die Schadenersatzansprüche oder Rückforderungen und deren Höhen gehen.

Historische Wahrscheinlichkeiten

Pablik hält auch eine Erweiterung der im Gutachten angeführten Zeitreihen für die Kursentwicklung des Schweizer Franken über den Zeitraum des Euro hinaus – in Ecu- und D-Mark-Zeiten – für sinnvoll und notwendig. Die Ausführungen der Gutachter zu den historischen Wahrscheinlichkeiten hätten ihn überrascht, so Pablik. Er will weitere Anhaltspunkte für diese Wahrscheinlichkeiten und Sensibilitäten bei den Variantenberechnungen des Finanzproduktes bekommen.

Kritik ernteten die Rechtsvertreter der Bawag insoferne, als sie bei der Berechnung der Schadenshöhe laut Gutachten nicht zwischen internen und externen Geschäften unterschieden haben, also, ob ein Schaden auch tatsächlich angefallen ist oder nicht. Solche zentralen Punkte sollten ihm in Zukunft "in klaren Worten" dargestellt werden, "damit auch ein Laie wie ein Richter nicht in die Irre geführt wird". Für ihn habe sich dadurch wieder einiges an der Gesamtsituation geändert.

Summen für Vergleich

Nach diesen neuen Erkenntnissen hat Pablik heute den beiden Streitparteien auch Anhaltspunkte für einen möglichen außergerichtlichen Vergleich gegeben. Wenn das Geschäft ungültig ist, dann ist seiner Einschätzung nach ein Vergleich zwischen 100 und 200 Mio. Euro angebracht, wenn es gültig ist, zwischen 150 und 300 Mio. Euro. Zusätzlich könnten noch Rückforderungen bzw. Schadenersatzforderungen schlagend werden. Die Bawag ihrerseits macht derzeit einen Schaden von über 600 Mio. Euro inklusive Zinsen geltend.

Geklärt haben will Pablik auch noch, ob eine "Buy & Hold"-Strategie der Stadt Linz unstrittig ist. Eine solche sei aus den Einvernahmen des Linzer Ex-Finanzdirektors Werner Penn herauszulesen. "Da tauch ma durch" habe dessen Strategie gelautet. Penn ist laut Pablik auch bereit, sich eine Einvernahme zu stellen, obwohl ihm ein Facharzt bestätigt habe, dazu nicht in der Lage zu sein.

Generell will Pablik die Verhandlungsführung stärker in die eigenen Hände nehmen und straffen. Er zweifelt an der Bereitschaft der beiden Streitparteien, zu einer sinnvollen autonomen Lösung zu kommen, nicht zuletzt nach den letzten öffentlichen Auseinandersetzungen zum Gutachten.

Am 9. Dezember geht es weiter

So darf etwa in Zukunft nicht mehr über Mail, sondern nur mehr über die vorgesehenen amtlichen Wege kommuniziert werden. Er werde dazu übergehen, sich weniger am Willen der Parteien zu orientieren, sondern die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Planung des Prozesses aus eigenem wahrzunehmen, wobei eine möglichst rasche Durchführung und Überprüfung der Ansprüche anhand der jeweils sinnvollsten Beweisaufnahme stattfinden soll.

Der Zivilprozess wird am 9. Dezember am Handelsgericht Wien im Beisein der beiden Gutachter fortgesetzt. Vorgesehen ist die Erörterung der Gutachtensergänzung. Diese war notwendig geworden, nachdem ein Rechenfehler festgestellt worden war. (APA, 11.11.2016)