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Google und die EU-Kommission liegen wegen vermeintlicher Wettbewerbsrechtsverletzungen im Clinch

Foto: Reuters/Ruvic

Google hat die Vorwürfe der EU-Kommission zurückgewiesen, der Internetkonzern behindere mit seiner Geschäftspolitik beim Betriebssystem Android den Wettbewerb im Smartphone-Markt. Die Brüsseler Kartellwächter berücksichtigten unter anderem nicht, dass Android im Wettbewerb mit Apples iPhone-System iOS stehe, kritisierte Google in einem Blogeintrag zu seiner Antwort an die Behörde am Donnerstag.

"Android hat dem Wettbewerb nicht geschadet, sondern ihn erweitert", hieß es. Dadurch dass das Betriebssystem Open Source sei, habe sich eine beispiellose Vielfalt an Geräten entwickelt, die den Konsumenten zur Wahl stehen. Aktuell gebe es 24.000 unterschiedliche Geräte von 1.300 Herstellern.

Dabei teil Google auch die Einschätzung der Kartellwächter, dass Google in Europa marktbeherrschend ist, nicht. Dieses Verdikt entspreche der fehlerhaften Einschätzung, dass Android nicht mit Androids iOS konkurriere – was aber natürlich der Fall sei. Beziehe man das iPhone mit ein, gebe es aber eine sehr stark verbreitete Alternative jenseits der Google-Dienste.

Vorinstallierte Dienste als Zankapfel

Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Geräten für den Zugang zu Googles Play Store auch die Google-Suche und den Web-Browser Google Chrome vorinstallieren müssen. Außerdem sieht sie ein Problem darin, dass Anbieter von Smartphones mit Google-Diensten daran gehindert werden, gleichzeitig auch Geräte mit abgewandelten Android-Versionen zu verkaufen. Die Wettbewerbshüter kritisieren auch, dass der Konzern Herstellern und Mobilfunk-Betreibern über Vereinbarungen zum Teilen von Werbeerlösen einen finanziellen Anreiz dafür biete, dass sie ausschließlich die Google-Suche auf den Geräten vorinstallieren.

Google kontert, kein Hersteller werde gezwungen, Apps des Konzern auf seine Geräte zu laden und die vorinstallierten Dienste des Konzerns könnten auch mühelos durch andere ersetzt werden. Es gebe zudem keine Einschränkungen für konkurrierende Anwendungen, die Hersteller könnten also auch immer andere Alternativen parallel vorzuinstallieren, etwa einen anderen Browser parallel zu Chrome. Und außerdem sei es kein Garant für Erfolg, wenn Nutzer eine App bereits auf einem neuen Gerät vorfinden: "Es gibt viele vorinstallierte Apps, die nicht erfolgreich sind, und viele nicht vorinstallierte Apps, die sehr viel Erfolg haben."

Google: Dienste greifen ineinander

Dass die Hersteller nicht nur einzelne Apps von Google auf ihren Geräten installieren können, sondern gleich ein ganzes Set, erklärt der Konzern unter anderem damit, dass verschiedene Dienste ineinandergreifen. Zudem könne hiermit ein minimales Set an Anwendungen definiert werden, die alle Nutzer fix von einem Android-Gerät erwarten können. Nicht zuletzt ermögliche es das auch, Android so anzubieten, wie es Google derzeit tut, nämlich als Open Source und für die Hersteller vollkommen kostenlos. Die Vorinstallation von Apps ist also auch ein wichtiger Teil des Geschäftsmodells von Google rund um Android, immerhin verdient man ja sonst nicht direkt beim Verkauf von Geräten.

Die Industriegruppe FairSearch, die zu den Beschwerdeführern in Brüssel gehört, forderte die EU-Kommission auf, hart zu bleiben und Google zu einer Änderung der Geschäftspolitik zu zwingen. Fairsearch kritisiert unter anderem, der Konzern schränke die Möglichkeiten der Hersteller ein, sich voneinander zu unterscheiden.

Vor wenigen Tagen hatte Google bereits den Vorwurf der EU-Kommission zurückgewiesen, die Shopping-Suche des Internet-Konzerns benachteilige Wettbewerber. Im Sommer nahm die Kommission erstmals auch das Google-Kerngeschäft mit Suchmaschinen-Werbung ins Visier. Dabei geht es um den Teildienst "AdSense for Search", bei dem andere Websites Google-Suchmasken einbinden können. (APA, 10.11.2016)