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Entscheidung für Informationszugang: der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Foto: APA/EPA/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Straßburg/Wien – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einer Entscheidung gegen Ungarn festgestellt, dass Artikel 10 der Menschenrechtskonvention auch ein Recht auf Informationszugang beinhaltet. Die Große Kammer des Gerichtshofs hat in ihrer Entscheidung vom Dienstag aber auch Bedingungen für diese Auslegung genannt: Es muss um Informationen über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse gehen, die mit dem Ziel erfragt werden, die Öffentlichkeit darüber zu informieren.

"Damit kommen als Träger des Rechts vor allem journalistisch tätige Personen und NGOs sowie andere "public watchdogs" in Betracht, zu denen der EGMR nun ausdrücklich auch Blogger zählt", schreibt der österreichische Verfassungs- und Verwaltungsrechtsexperte Hans Peter Lehofer dazu in seinem Blog.

Rechtsprechung bisher nicht eindeutig

Bisher war die Rechtsprechung des EGMR dazu nicht eindeutig, erklärt der Verwaltungsrichter und Professor für öffentliches Recht an der WU Wien. Die europäische Menschenrechtskonvention führe in Artikel 10 im Gegensatz zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Recht zu suchen nicht ausdrücklich an.

Kein Recht auf Zugang in Österreich

Ein solches Recht auf Zugang zu Informationen öffentlicher Einrichtungen sei in vielen Staaten gesetzlich vorgesehen. In Österreich aber derzeit nur als Recht auf Auskunft, aber nicht auf tatsächlichen Zugang zu den Informationen.

Der ungarische Anlassfall

Der Anlassfall, Magyar Helsinki Bizottság gegen Ungarn, Beschwerde 18030/11: Das ungarische Helskini-Komitee überwacht die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards und erstellte Studien zur Verfahrenshilfe für Asylwerber. Regionale Polizeibehörden weigerten sich, der NGO Namen von Verfahrenshelfern zu nennen, das wären keine Daten von öffentlichem Interesse. Ungarns Oberster Gerichtshof bestätigte diese Sicht. Der EGMR sieht damit Artikel 10 der Menschenrechtskonvention verletzt. (red, 9.11.2016)