Wien – Ab Mittwoch wird in Wien der Betrugs- und Untreueprozess gegen Peter Westenthaler wiederholt. Der Oberste Gerichtshof hat Anfang März den im Vorjahr ergangenen Freispruch für den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker aufgehoben und eine neue Verhandlung über die Zahlung von 300.000 Euro an das BZÖ und die Verwendung einer Fördermillion für die Fußball-Bundesliga angeordnet.
Maßgeblich für die Neudurchführung waren zahlreiche Begründungs- und Feststellungsmängel im Ersturteil. Beide Anklagepunkte müssen deshalb in einer vorerst auf fünf Tage anberaumten Verhandlung erneut beleuchtet werden. Dabei geht es zum einen um eine im Sommer 2006 angeblich auf Basis einer Scheinrechnung erfolgte Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien an eine parteieigene Agentur des BZÖ, die auf Betreiben von Westenthaler – damals BZÖ-Obmann – letztlich der Partei zugeflossen sein soll.
Fördermillion kam nie bei Fußballnachwuchs an
Zum anderen soll Westenthaler in seiner früheren Funktion als Bundesliga-Vorstand gemeinsam mit seinem Co Thomas Kornhoff eine im Dezember 2004 vom Nationalrat genehmigte Bundesliga-Subvention von einer Million Euro widmungswidrig verwendet haben. Das Geld sollte der forcierten Förderung des Nachwuchses dienen, wurde laut Anklage aber zur Finanzierung eines Vergleichs herangezogen, um eine gegen die Bundesliga gerichtete Drittschuldner-Klage abzuwenden.
Westenthaler hat zu beiden Fakten stets jede Schuld von sich gewiesen. Den Freispruch nannte er "eine logische Konsequenz", weder er noch Kornhoff hätten sich etwas zuschulden kommen lassen. Der zweite Rechtsgang ist vorerst bis zum 18. November anberaumt, könnte allerdings in die Verlängerung gehen, sollten die Verteidiger weitere Beweisanträge stellen. Mehr als ein Dutzend Zeugen sind geladen – allerdings nicht mehr der ehemalige Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, die im ersten Durchgang noch zum Zustandekommen der Fördermillion befragt worden waren. (APA, 7.11.2016)