Wien – Dalibor L. weiß eigentlich nicht, warum er mit einer Anklage wegen Mordversuchs vor dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Christoph Bauer ist. Der 41-Jährige beteuert, am 4. Dezember in Wien-Währing nur in Notwehr gehandelt zu haben. Damals wurden auf der Straße mindestens drei Schüsse abgegeben, zwei Männer wurden verletzt.

Was ziemlich sicher scheint, ist, dass der Attacke ein Missverständnis vorausgegangen ist. Herr T., einer der Verletzten, wollte nämlich von Frau M. Heroin kaufen. Im Zuge des Deals auf der Straße dürfte ein Kügelchen unbemerkt zu Boden gefallen sein, es kam jedenfalls zum Streit ums Geld.

200 Gramm Heroin in Wohnung

Frau M. soll die "Läuferin" des Angeklagten sein. L. bestreitet aber strikt, ein Dealer zu sein. "Aha. Und warum sind bei Ihrer Festnahme in der Wohnung dann 200 Gramm Heroin gefunden worden?", wundert sich der Vorsitzende. "Das ist nicht meine Wohnung." – "Was machen Sie dann dort?" – "Es ist die Wohnung des Freundes eines Freundes." – "Gut. Und die Waffe, die unter dem Kopfpolster gefunden worden ist, gehört auch nicht Ihnen?" – "Die gehört mir." – "Sie verstecken in einer fremden Wohnung eine Waffe?" – "Ich hatte Angst, dass die Waffe in meinem Hosenbund losgeht."

L. behauptet jedenfalls, Frau M. sei damals in das Lokal gekommen, in dem er sich betrank, und habe gesagt, Herr T. habe sie geschlagen und Heroin gestohlen. Er sei mit ihr auf die Straße, es habe ein Handgemenge gegeben. Als er auf dem Boden gelegen sei, habe es ein Gerangel um seine Waffe gegeben, dabei habe sich ein Schuss gelöst. Ob er geschossen hat oder Herr T. am Abzug angekommen sei, wisse er nicht. Warum mehrere Schüsse fielen, kann er sich nicht recht erklären.

Bewusst auf den "Zigeuner" geschossen

Dass er bei der Polizei noch gesagt hat, er habe "bewusst abgedrückt", um den "Zigeuner" zu treffen, müsse eine Fehlinterpretation gewesen sein. "Sie sitzen elf Monate in Haft! Warum erzählen Sie die Notwehrversion erst jetzt? Ihnen ist ja offenbar haarsträubendes Unrecht widerfahren!", kann sich Beisitzer Ulrich Nachtlberger nicht verkneifen.

L.s Problem: Die Gutachten widersprechen ihm. Herr T., der am Oberarm getroffen wurde, hatte seine Hand beim Schuss mindestens 50 Zentimeter von der Waffe entfernt. Und das zweite Opfer, ein Bekannter, erlitt einen Bauchdurchschuss, aus dem sich ableiten lässt, dass der Schütze gestanden sein muss.

Seltsame Rolle eines Verletzten

Etwas seltsam ist allerdings die Rolle von Herrn T. schon. Im Saal kündigt er dem Angeklagten auf Serbisch an: "Ich werde deine Tochter ficken!", wie die Dolmetscherin übersetzt. In einer SMS an Frau M. stellte er die Frage: "Wo bist du, du Hure? Ich ficke deine Mutter."

Die Geschworenen glauben dennoch nicht an die Notwehrversion und sprechen L. mit sechs zu zwei Stimmen wegen Mordversuchs schuldig. Die nicht rechtskräftige Strafe: 20 Jahre Haft. (Michael Möseneder, 8.11.2016)