Kinderehen sind Missbrauch der Betroffenen. Ein Kind ist ein Kind ist ein Kind. Und keine Braut. Keine Ehefrau. Keine Mutter. Das Akzeptieren von Kinderehen im europäischen Raum: eine Bankrotterklärung. Es gibt Gesetze, die für alle zu gelten haben. Diese Gesetze sind Folge von nicht eben leicht errungenen Kinderschutzregelungen und Frauenrechten.

Einem Mädchen, das in diese Situation geraten ist, muss selbstverständlich alle Hilfe zuteilwerden. Aber wenn man sich konkret die Lebensumstände betroffener Kinder und Jugendlicher ansieht, kann man erkennen, dass ein Verbot ohne Begleitmaßnahmen die furchtbare Lage sogar noch verschlimmern kann. Was ist mit den Kindern der Betroffenen? Ihren Pensions- und Alimenteansprüchen, ihren neuen Lebensumständen?

Eine Kinderbraut, deren Ehe für nichtig befunden wurde, kann oft keine Heimreise mehr antreten. Das wäre gesellschaftlich fatal. Der Prozentsatz in Europa ist ohnehin äußerst gering, die Tendenz sinkend.

Dennoch: 2016 wurden in Deutschland 1.475 Mädchen registriert, davon sind 361 jünger als 14 Jahre. Dieser Zahl stehen 700 Millionen Betroffene weltweit gegenüber. Das muss man dennoch nicht dulden. Man kann entschlossen gegen Kinderehe auftreten. Sie aber pauschal und ohne sehr genau und gut abgewogen geregelte Hilfsmaßnahmen zu verbieten schädigt die Betroffenen einfach weiter. (Julya Rabinowich, 6.11.2016)