Salzburg – "Warum wollten sie Araber berauben?", fragte Richterin Stephanie Schmid den 25-jährigen Hauptangeklagten am Freitag am Salzburger Landesgericht. "Wenn du durch Zell am See gehst siehst du nur Araber. Denen sieht man an, dass sie Geld haben. Die gehen nicht mit`m Penny-Sackerl herum sondern mit der Prada Tasche", erklärte der Mann, der derzeit in U-Haft sitzt. Er hat acht Vorstrafen, sechs davon einschlägig.

Diesmal wird ihm vorgeworfen zusammen mit einer 17-Jährigen und zwei damals 14-Jährigen am 26. Juli 2016 an der Esplanade in Zell am See ein arabisches Touristen-Ehepaar mit einem Pfefferspray überfallen zu haben. Sie sprühten den Touristen den Spray in die Augen, bedrohten sie mit einem Elektroschocker und forderten Geld. Der 25-Jährige und das Mädchen hätten den Plan geschmiedet, einen Taser und Pfefferspray besorgt und die zwei 14-jährigen Burschen vorgeschickt, sagte Staatsanwalt Mathias Haidinger vor dem Jugendschöffensenat. Der Pfefferspray wurde auch von einem der 14-Jährigen eingesetzt. Das Paar wurde verletzt. Die Beute belief sich auf 150 Euro Bargeld.

Mittäter mit Umbringen bedroht

Der Staatsanwalt wirft dem 25-Jährigen zudem gefährliche Drohung vor. Er habe einen Tag nach dem Raub einem Bekannten gesagt, er werde die beiden jungen Mittäter umbringen, sollten sie ihm die Tat anhängen wollen. Die beiden Burschen gingen daraufhin zur Polizei.

Zusätzlich wird ihm zweifache schwere Körperverletzung vorgeworfen, weil er zwei Mädchen geschlagen und einer einen Kopfstoß ins Gesicht versetzt haben soll. Eine weitere Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung ist gegen ihn anhängig, weil er auf der Flucht vor der Polizei mit dem Auto das Auto einer Frau gerammt haben soll."Das zeigt dass ihm die körperliche Gesundheit, das Leben, oder Vermögen anderer egal ist", betonte Haidinger.

Nur mit Jüngeren unterwegs

Der Verteidiger des 25-Jährigen, Kurt Jelinek, betonte, sein Mandant bekenne sich wegen des Raubes und der Körperverletzung schuldig. Bei seiner Einvernahme wich seine Version allerdings von denen der anderen ab. Jelinek wollte zudem ein psychiatrisches Privatgutachten vorlegen, das dem 25-Jährigen eine Störung des Sozialverhaltens und ausgeprägtes ADHS bescheinigte. Er habe nur einen IQ von 74 und sei in der gleichen Altersstufe nicht willkommen, deshalb sei er auch mit Jüngeren unterwegs, schilderte Jelinek den Hintergrund seines Mandanten. Es gebe an den Taten nichts zu beschönigen, sagte Jelinek, aber man müsse schon die persönlichen Umstände des Angeklagten bedenken.

Acht Jahre Haft

Die Verteidiger der Mitangeklagten betonten ihre Mandanten hätten sich immer reumütig geständig gezeigt und auch zur Aufklärung beigetragen. "Sie hat sich mitreißen lassen von dem Helden, der da neben ihr sitzt", sagte Rechtsanwalt Walter Unzeitig, der die 17-Jährige verteidigt. Die Anwälte der 14-Jährigen baten den Schöffensenat um eine Diversion, sie seien nur "als Werkzeug zur Ausführung" gedacht gewesen und hätten mitgemacht, weil sie den 25-Jährigen cool fanden.

Der Schöffensenat urteilte am Freitagabend anders: Der 25-Jährige erhielt acht Jahre Haft, die 17-Jährige fasste 15 Monate bedingt aus. Die zwei Burschen kamen mit einem Schuldspruch ohne Strafe davon. Das Urteil gegen den Hauptangeklagten ist nicht rechtskräftig. (Stefanie Ruep, 05.11.2016)