Budapest – Ein ungarisches Gericht hat die überraschende Schließung der ungarischen Oppositionszeitung "Népszabadság" als Verstoß gegen das Arbeitsrecht beurteilt. Das berichteten ungarische Medien am Donnerstag. Die Details des Urteils waren zunächst nicht bekannt.

In Medienberichten hieß es, nach Ansicht des Budapester Arbeitsgerichts habe es der Eigentümerverlag Mediaworks verabsäumt, die Redaktion – wie rechtlich vorgesehen – rechtzeitig zwei Wochen vor Schließung des Blattes zu informieren.

Die Aktien des Eigentümerverlags Mediaworks waren vom österreichischen Unternehmer Heinrich Pecina zu 100 Prozent an die als regierungsnah geltende Firma Opimus Press veräußert worden. Opimus Press steht Lörinc Meszaros nahe, einem persönlichen und Parteifreund von Regierungschef Viktor Orbán. Die überraschende Einstellung der bekannten Oppositionszeitung hatte zu Kritik im In- und Ausland geführt. (APA, 3.11.2016)