London – In Großbritannien wird heiß diskutiert, ob die Regierung nach Beginn der geplanten Austrittsverhandlungen mit der EU noch einen Rückzieher machen kann. John Kerr, früher Botschafter des Landes bei der Europäischen Union, hält dies für möglich. Seinen Worten zufolge spricht rechtlich nichts dagegen, sich nach Beginn des Austrittsverfahrens doch noch für einen Verbleib zu entscheiden.
"Man kann seine Meinung ändern, während der Prozess läuft", sagte Kerr dem BBC-Fernsehen. Er hat den Artikel 50 des EU-Vertrages von Lissabon entworfen, der die Ausstiegsmodalitäten regelt. Mit seiner Einschätzung widerspricht Kerr Generalstaatsanwalt Jeremy Wright. Dieser hatte zuletzt vor dem Londoner High Court gesagt, dass ein Austrittsgesuch nach Artikel 50 unwiderruflich sei. (APA, 3.11.2016)