Wien/Eisenstadt – Eine "Qualifikationsoffensive" sowie den Zugang zu Arbeitsmarkt und Lehre für Asylwerber strebt der Präsident der Industriellenvereinigung Österreich, Georg Kapsch, an. Bei einer Fachtagung zum Thema Integration und Arbeit in Eisenstadt forderte er am Donnerstagnachmittag, Flüchtlinge bereits ab dem sechsten Monat ihres laufenden Asylverfahrens zum Arbeitsmarkt zuzulassen.

Selbst, wenn sie danach das Land wieder verlassen würden, seien sie "unsere Botschafter" und würden das "positive Bild Österreichs" nach außen tragen, erklärte Kapsch. Weiters brauche es "qualifizierte Zuwanderung". Man müsse Hochqualifizierte nach Österreich holen, um den derzeitigen "Braindrain" entgegenzuwirken.

Innerhalb der EU brauche es eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie ein gemeinsames Asylsystem samt Verteilungsmechanismus. Außerdem sei ein "Frühwarnsystem" an den Außengrenzen notwendig. Im vorigen Jahr habe sich die EU "überfahren lassen", indem sie Außengrenze nicht beobachtet habe.

Asylwerber würden natürlich eine Konkurrenz am Arbeitsmarkt darstellen. Doch nicht die zusätzlichen Arbeitskräfte, sondern Länder mit größerer Wettbewerbsfähigkeit aufgrund niedrigerer Sozial- und Umweltstandards als Österreich seien das Problem.

AMS-Chefin: Vollständige Lenkung nicht möglich

Helene Sengstbratl, Geschäftsführerin des AMS Burgenland, erklärte zur Konkurrenz zwischen Asylwerbern und Österreichern am Arbeitsmarkt, sie wisse nicht wie das gehen solle, tausende Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren ohne dass diese eine Konkurrenz darstellten. Man versuche die Leute für Bereiche zu qualifizieren, in denen Nachfrage herrsche, vollständig lenken könne man das aber nicht.

Zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerber meinte sie: "Das wird nicht gelingen." Asylwerber, die gemeinnützige Arbeit verrichteten, hätten genauso Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Wenn fast gratis gearbeitet werde, koste dies bezahlte Arbeitskräfte, so Sengstbratl.

Laut Johannes Peyrl von der Arbeiterkammer Wien ist der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge nach dem dritten Monat ab Zulassung zum Asylverfahren möglich. Dies sei allerdings nur bei kurzfristigen Beschäftigungen, beispielsweise als Saisonarbeitskraft, gestattet und die Menschen würden dabei Gefahr laufen, aus der Grundversorgung zu fallen. (APA, 27.10.2016)