New York / Wien – Airbnb erhält neuen Gegenwind. Nun hat auch New York ein Dekret erlassen, mit dem die Aktivitäten der privaten Zimmervermittlungsagentur massiv eingeschränkt werden sollen. Die Stadt ist mit 44.000 Wohnangeboten der größte Einzelmarkt des Portals, das es mittlerweile zum größten "Hotel" der Welt gebracht hat. Künftig will New York Vermieter saftig bestrafen, wenn Zimmer oder Wohnungen kürzer als 30 Tage überlassen werden.
New Yorks Gouverneur Andrew Coumo begründet die Strafen von bis zu 7500 Dollar bei mehrmaligen Verstößen mit dem schrumpfenden Wohnraum, der von den Zimmerportalen mitverursacht werde. Zudem entgingen der Stadt wichtige Einnahmen. Airbnb hat bereits rechtliche Schritte gegen die Vorgangsweise New Yorks angekündigt.
Das New Yorker Einschreiten ist der jüngste Höhepunkt in einer Reihe von Maßnahmen, die weltweit gegen Hotelplattformen unternommen werden, die vor allem in Städten boomen. In den USA ist beispielsweise San Francisco rigoros gegen die Portale vorgegangen. Berlin hat seine Vorschriften mit 1. Mai dieses Jahres verschärft. Demnach ist es in der deutschen Hauptstadt verboten, die eigene Wohnung ohne Sondererlaubnis gegen Geld als Ferienwohnung anzubieten. Einzelne Zimmer in der eigenen Wohnung dürfen dagegen auch weiterhin vermietet werden.
Auch Amsterdam und Barcelona aktiv
Darüber hinaus sind Portale wie Airbnb oder Wimdu verpflichtet, den Behörden Auskunft über die Vermieter zu geben. Mit dem Gesetz will die Stadt Berlin, der die zahlreichen privaten Ferienwohnungen ein Dorn im Auge sind, etwas gegen steigende Mieten und knappen Wohnraum unternehmen. Auch in Amsterdam oder Barcelona gibt es Restriktionen. In Wien sind die Portale erlaubt, allerdings müssen die Vermietungen gemeldet und auf Nächtigungen Ortstaxen abgeführt werden. Zudem hat die Judikatur die Vermietungen erschwert, indem die Zustimmung der Hausgemeinschaft für die Zimmerüberlassung als erforderlich angesehen wird.
Kommerzielle Anbieter
Zu schaffen macht Airbnb vor allem der wachsende Anteil kommerzieller Anbieter, die sich der Plattform bedienen. Investoren erwerben dabei mehrere Wohnungen und vermarkten sie über die Internetportale. Eine Untersuchung hat beispielsweise für Los Angeles ergeben, dass 44 Prozent der Airbnb-Vermieter zwei oder mehr Wohnungen zur Verfügung stellen.
Die EU-Kommission dagegen versucht, Geschäftsbeschränkungen für Unternehmen der Sharing Economy wie Airbnb und den Mitfahrdienst Uber in den Mitgliedstaaten zu verhindern. Jegliche Beeinträchtigungen dieser neuen Dienste müssten gerechtfertigt und angemessen sein. "Komplettverbote stellen einen letztes Mittel dar, das nur angewendet werden sollte, wenn die Wahrung öffentlicher Interessen nicht mit weniger restriktiven Vorgaben zu erreichen ist", heißt es in einem Papier der Kommission. (as, Reuters, 23.10.2016)