Wann wird geblinkt – beim Ein- oder beim Ausfahren?

Foto: Thomas Neuhold

Wien – Der ÖAMTC ist selbst überrascht von den Ergebnissen einer im September durchgeführten Blinker-Erhebung: Von 14.300 Lenkern, die beim Abbiegen beobachtet wurden, verhielten sich lediglich 62 Prozent richtig. Also blinkt rund ein Drittel nicht oder nicht richtig, informierte der Autofahrerclub am Freitag,

Noch am ehesten setzten Lenker bei Kreuzungen den Blinker (86 Prozent). Am seltensten wurde er beim Verlassen eines Kreisverkehrs (60 Prozent) sowie abknickenden Vorrangstraßen (63 Prozent) benutzt. "Diese Ergebnisse haben uns selbst überrascht und machen deutlich, dass Aufklärungsbedarf besteht", sagt ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé.

Strafen bis 726 Euro möglich

In der Straßenverkehrsordnung ist eindeutig geregelt, dass man beim Abbiegen für andere rechtzeitig und während des gesamten Vorgangs blinken muss. Das gilt auch, wenn man einer abknickenden Vorrangstraße folgt. "Blinken ist die einzige Möglichkeit, anderen Verkehrsteilnehmern zu zeigen, was man vorhat", so Nosé. So ließen sich Konflikte oder gar Unfälle vermeiden. Wenn man darauf verzichtet, beträgt der Strafrahmen bis zu 726 Euro. Zumeist wird jedoch eine Organstrafverfügung über 35 Euro ausgestellt.

In den meisten Kreisverkehren haben jene Fahrzeuge Vorrang, die sich darin befinden. Das wird durch die Wartepflicht-Schilder für die Einfahrenden angezeigt. Stehen keine entsprechenden Tafeln, gilt laut Straßenverkehrsordnung der Rechtsvorrang. "Blinken muss grundsätzlich nur der aus dem Kreisverkehr ausfahrende Lenker, beim Einfahren in den Kreisverkehr ist das Blinken nicht erforderlich", so Nosé. (APA, 21.10.2016)