Das Wrack des Hubschraubers von Hannes Arch an der Absturzstelle.

Foto: APA/EXPA/JFK

Klagenfurt/Wien – Der österreichische Air-Race-Pilot Hannes Arch war zum Zeitpunkt seines tödlichen Helikopterunfalls weder betrunken noch durch andere Substanzen beeinträchtigt. Das ist das Ergebnis eines von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen toxikologischen Gutachtens, wie der STANDARD in Erfahrung bringen konnte. Das Gutachten hat "keine Hinweise auf die Einnahme von berauschenden Substanzen ergeben", sagte Markus Kitz, Leiter der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.

Arch war mit seinem Hubschrauber am 8. September in der Schobergruppe im Großglockner-Gebiet gegen eine Felswand geprallt und tödlich verunglückt. Er hatte die Elberfelder Hütte mit Lebensmitteln beliefert und wollte am Abend gegen 21 Uhr noch zurück nach Salzburg fliegen. Am Unglücksabend hatte er damit gegen ein Flugverbot verstoßen: Aus Naturschutzgründen sind im Nationalpark Hohe Tauern keine Flüge nach 16 Uhr erlaubt. Der Hüttenwart, ein 62-jähriger Deutscher, der mit Arch mitgeflogen war, hatte den Absturz schwer verletzt überlebt.

Technisches Gutachten im Dezember

Die Ergebnisse des ebenfalls von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen technischen Gutachtens werden laut Kitz "nicht vor Dezember 2016 erwartet". Die Staatsanwaltschaft will mit den vom Wrack des Helikopters gesammelten Erkenntnissen Schuld- und Haftungsfrage – etwa bei möglichem technischem Gebrechen – klären. Parallel dazu laufen Ermittlungen der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes.

Arch Dritter bei Air Race WM

Arch, Weltmeister von 2008, belegte bei der diesjährigen Air-Race-WM posthum den dritten Platz. Die Trophäe nahm Archs Lebensgefährtin Miriam Höller am Sonntag in den USA entgegen. Das letzte Saisonrennen der Serie in Las Vegas musste wegen stürmischer Bedingungen abgesagt werden. (David Krutzler, 18.10.2016)