Wien – Der Verfassungsausschuss des Nationalrats wird am Montag voraussichtlich ein kleines Wahlrechtsänderungspaket beschließen. Wichtigster Punkt ist dabei die Schaffung eines zentralen Wählerregisters, das ab 1. Jänner 2018 zur Verfügung stehen und bei Wahlen zur Anwendung kommen soll. Ein weiterer Punkt ist die Übernahme der Kosten der Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember durch Bund und Länder.

Mit der Einführung eines zentralen Wählerregisters ist künftig eine doppelte Stimmabgabe oder die Stimmabgabe von nicht wahlberechtigten Personen ausgeschlossen. Fälle wie jener aus Niederösterreich, wo bei der Bundespräsidentenwahl unter 16-Jährige ihre Stimme abgaben, weil die Wählerevidenz mit dem Wählerverzeichnis verwechselt worden war, sind damit nicht mehr möglich.

Mehr Flexibilität

Darüber hinaus ermöglicht das zentrale Wählerregister mehr Flexibilität bei der Unterzeichnung von Volksbegehren. Wahlberechtigte können nach der Einführung des Wählerregisters ein Volksbegehren in jedem Gemeindeamt in Österreich unterzeichnen. Etwaige mentale Hürden, im eigenen Gemeindeamt zu unterschreiben, fallen damit weg.

Der Start des zentralen Wählerregisters ist ab Jänner 2018 geplant. Die Vorlaufzeit für die Erstellung durch das Innenministerium dauert etwa ein Jahr. Sollte die nächste Nationalratswahl wie geplant im Herbst 2018 stattfinden – und es nicht doch schon nächstes Jahr Neuwahlen geben – käme das Wählerregister dann erstmals zum Einsatz.

Für die Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember enthalten die geplanten Wahlrechtsänderungen eine Übernahme der Kosten durch Bund und Länder. In Summe geht es ungefähr um zehn Millionen Euro. Bund und Länder zahlen den Gemeinden je 86 Cent pro Wahlberechtigtem.

Für Niederösterreich kommt es darüber hinaus mit 1. Jänner 2017 zu einer Neuordnung der Regionalwahlkreise. Grund dafür ist die mit 1. Jänner schlagend werdende Auflösung des Bezirks Wien-Umgebung.

Hilfsorgane

Ebenfalls vorgesehen ist eine Änderung in einem Punkt, der bei der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl eine Rolle gespielt hat: Derzeit dürfen die Wahlkuverts der Briefwahlkarten am Montag nach der Wahl ab 9.00 Uhr laut Gesetz nur persönlich vom Bezirkswahlleiter geöffnet werden. Künftig soll die Möglichkeit bestehen, dass der Bezirkswahlleiter dabei von Hilfsorganen unterstützt wird. Ob diese Änderung vielleicht sogar schon bei der Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember schlagend wird, ist derzeit noch Gegenstand von Ausschussberatungen. Spätestens mit 1. Jänner soll die neue Regelung jedenfalls gelten.

Mit gleichem Datum soll auch festgeschrieben werden, dass bei künftigen Wahlen Wahlkuverts ohne Lasche zum Einsatz kommen dürfen. Derzeit sind nur solche mit Lasche zugelassen und diese waren es auch, die bei der für 2. Oktober angesetzten Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl Probleme gemacht – Stichwort Kleber – und zur Verschiebung der Wahl geführt hatten.

ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl sprach gegenüber der APA von "ersten Schritten, das Wahlrecht praxisnäher zu gestalten". Wahlanfechtungen würden mit dieser Novelle in Zukunft weniger wahrscheinlich. Die geplante große Wahlrechtsänderung soll es laut Gerstl – erarbeitet von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit den Oppositionsparteien – im ersten Halbjahr 2017 geben. Ähnlich SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann: Er bezeichnete die geplanten Änderungen, die im November vom Nationalrat beschlossen werden sollen, als "oberflächliche Reparatur – die wirkliche Reform soll bis Frühjahr stehen". Wesentlichste Sache laut Wittmann: "Wir stellen die Weichen für ein zentrales Wählerregister." (APA, 15.10.2016)