Strafsektionschef Christian Pilnacek liegt auf Listenplatz zwei.

Foto: Standard/Matthias Cremer

Wien – Die am Obersten Gerichtshof (OGH) angesiedelte Generalprokuratur braucht ab 1. Dezember einen neuen Chef. Der jetzige, Werner Pleischl, geht am 30. November in Pension, er ist seit Juni 2014 im Amt.

Die Personalkommission im Justizministerium hat bereits die Reihung der Bewerber vorgenommen. Auf Platz eins steht Franz Plöchl: Der 58-jährige Generalanwalt ist Pleischls erster Stellvertreter – und war beim letzten Rennen um den Chefposten als Erster gereiht gewesen. Er soll die besten Karten haben.

Beworben hat sich auch der Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium, Christian Pilnacek (53). Er wurde auf Platz zwei gereiht. Auf den Plätzen dahinter: Eva Marek, Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien (sie war dort Pleischl gefolgt) und die Generalanwältinnen Gabriele Aicher und Christine Sperker.

Die Generalprokuratur ist eine staatsanwaltschaftliche Behörde und erstattet Stellungnahmen zu Nichtigkeitsbeschwerden gegen Strafurteile, an die sich der OGH meist hält. Erfahren die 16 Generalanwälte von einer Rechtsverletzung durch Strafgerichte, können sie zudem "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes" einbringen.

Der Generalprokurator hat seit heuer aber eine weitere wichtige Rolle, ist Vorsitzender des Weisungsrats. Ihn muss der Justizminister befassen, wenn er selbst befangen ist, einem Staatsanwalt eine Weisung erteilen will, sowie bei öffentlichkeitswirksamen Verfahren und solchen gegen oberste Organe.

Das weitere Prozedere: Der Minister (nicht an die Reihung gebunden) schlägt seinen Kandidaten dem Bundespräsidenten-Ersatzgremium vor, selbiges ernennt den Behördenchef. (gra, 14.10.2016)