20 Jahre "Tomb Raider": Lara Croft im Grafikwandel der Zeit
Eine Ansichtssache zur wohl bekanntesten Grabräuberin der Spielgeschichte
Ansichtssache
,
20 Jahre "Tomb Raider" zeigen bessere Grafiken, mehr Features und eine angezogenere Lara Croft
Die Action-Adventure-Serie "Tomb Raider" feiert ihren 20. Geburtstag. 1996 erschien der erste Teil. Designer Toby Gard hatte die Titelheldin und Grabräuberin Lara Croft als eine Art weiblicher Indiana Jones konzipiert. Und das ist sie heute immer noch. Die letzten zwei Dekaden sind aber auch an der beliebten Archäologin nicht spurlos vorübergegangen.
Wo ihre Fans wohl die eine oder andere Falte im Gesicht dazu bekommen haben, erhielt Lara Croft über die Jahre eine Frischzellenkur nach der anderen verpasst – vom pixeligen Pin-up-Modell zur zähen Jungabenteurerin. Am deutlichsten wird es im Reboot der Heldin mit "Tomb Raider" im Jahr 2013. Lara wurde nicht nur verjüngt sondern hat auch ein passendes Outfit für ihre Explorationstrips verpasst bekommen. Anstatt in viel zu knappen Hotpants, durchkämmt die Archäologin nun zumindest in langen Hosen die Tempel und Ruinen nach Schätzen.
Zwar sind die grafischen Optimierungen auf den Konsolen und auf dem PC am augenscheinlichsten, doch auch im Mobile-Games-Sektor hat sich einiges getan. Das pixelige Erbe von Game Boy Color und Advance wurde in "Lara Croft Go" für Android und iOS in ein stilsicheres 3D-Abenteuer verwandelt. Man darf auf den nächsten Grafiksprung von Lara Croft gespannt sein. Das jüngste Werk "Rise of the Tomb Raider" ist nun nach Xbox One und PC auch für PS4 erschienen. Und im November gibt es die Heldin auf der PS4 Pro dann auch auf Konsolen in 4k-Auflösung zu bewundern. (rec, 12.10.2016)
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.