Wien/Straßburg – FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat den Besuch von Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) in Straßburg am Mittwoch als "eine groß inszenierte Ceta-Show" bezeichnet. Am Ende würden in dem Handeslabkommen der EU mit Kanada ein paar bedeutungslose Beistriche geändert, damit Kern sich brüsten könne, er habe zur Entschärfung des Vertrags beigetragen, kommentierte Strache in einer Aussendung. Vom jetzigen Erkenntnisstand aus könne man davon ausgehen, dass Kern vor EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker "umgefallen" sei "und am besten im Liegewagen zurück nach Wien" fahre. Die FPÖ sei als einzige Partei in Österreich stets klar gegen Ceta und TTIP gewesen.

Der grüne Europaabgeordnete Michel Reimon sagte nach einem Treffen der österreichischen Europaabgeordneten mit Kern am Mittwoch, dieser habe "inhaltlich nichts gesagt". Bei Ceta gebe es nicht viel Neues, die Schiedsgerichte würden vorläufig nicht angewendet werden. Kern wolle zusätzlich Formulierungen zu der Negativliste für geschützte öffentliche Dienste und zur Regulierung. Offensichtlich kenne er die Formulierungen aber selbst nicht.

"Ein Ja zu Ceta wäre ein Verrat an den österreichischen Bürgern", meinte Team-Stronach-Wirtschaftssprecher Leo Steinbichler zu Aussagen Kerns, die Gespräche über das Abkommen seien auf dem richtigen Weg. Es seien Sonderrechte für Konzerne vorgesehen, die dann gegen die Interessen des Staates und der Bürger klagen könnten, erklärte Steinbichler am Mittwoch in einer Aussendung.

Greenpeace erklärte am Mittwoch, dass die erwartete Erklärung der EU-Kommission zum Ceta-Vertrag nicht ausreichen werde, um dem Abkommen "die Giftzähne zu ziehen". So bleibe nach jetzigem Stand die Negativliste für die Liberalisierung von Dienstleistungen erhalten, auch die vollständige Absicherung des Vorsorgeprinzips erfolge offenbar nicht. Ebenso dürfte die Festschreibung der Unumkehrbarkeit von Privatisierungen bei der Daseinsvorsorge bleiben. Das gravierendste Defizit der Deklaration gebe es bei den Schiedsgerichten: So blieben die Klageprivilegien für ausländische Konzerne aufrecht – inländische Firmen, aber auch von Investitionen Betroffene wie Gemeinden oder Einzelpersonen, hätten keine Klagerechte. (APA, 5.10.2016)