Bei der Anrechnung für weiterführende Studien haben Studierende oft Probleme.

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Wien – Franz Wilding hat von Beginn an neben seinem Studium gearbeitet. Verzögerungen im Studium waren dadurch vorprogrammiert. Aus sechs Semestern wurden neun. Im Sommer hat der 25-Jährige aber sein Bachelorstudium in Informatik abgeschlossen. Schon während des Studiums war Wilding klar, dass er nach dem Bachelor nicht den fachgleichen Master anschließen, sondern auf Medieninformatik umsatteln möchte. Am Anfang des Sommersemesters war der junge Programmierer bereits bei der Studienabteilung, um sich über etwaige Auflagen zu informieren. "Mir wurde damals gesagt, der Umstieg sei kein Problem und ich müsse nichts machen", berichtet Wilding. Als er im Juli sein Bachelorzeugnis in den Händen hielt, sah die Situation anders aus: Die Prüfung der Zulassung würde ein paar Monate dauern. "Es hieß, dass ich im Herbst nicht mit dem Master beginnen kann", sagt Wilding.

Hin und Her

Anna Gerbers (Name von der Redaktion geändert) Studienlaufbahn ist gespickt mit Erfahrungen wie dieser. Der Abschluss des Studiums scheiterte fast an einer falschen Auskunft: Obwohl ihr zugesichert wurde, dass sie ihr Forschungsseminar für den letzten noch offenen Studienplanpunkt anrechnen lassen könne, wurde ihr dies bei der Einreichung der Lehrveranstaltungen verweigert. Nach langem Hin und Her konnte eine Lösung gefunden werden. Als die Studentin dann vom Bachelor auf Lehramt wechseln wollte, musste sie wieder bei null beginnen. Trotz fertiger Diplomarbeit hieß es für sie, eine "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" zu besuchen. Schon bei ihrer Diplomarbeit wurde sie auf die Probe gestellt: Ein Jahr habe ihre Betreuerin diese nicht gelesen, sagt Gerber.

Solche Geschichten kennt das Referat für Sozialpolitik der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) gut. Nicht wenigen Betroffenen entsteht dadurch auch ein finanzieller Schaden, da sie durch die langen Wartezeiten Beihilfen verlieren. Die Studentenvertretung engagierte deshalb einen Juristen, der die Studierenden rechtlich unterstützt. Exemplarische Urteile gab es bereits: So hat ein Medizinstudent Schadensersatz von der Uni erhalten, da diese nicht genügend Plätze in Seminaren anbot.

Probleme entstehen oft zu Beginn, etwa wenn es darum geht, welche Auflagen zu erfüllen sind, damit an ein Bachelorstudium ein Masterstudium angeschlossen werden kann. Dafür gebe es kaum genormte Regelungen, kritisiert die ÖH. Die Studienprogrammleitungen prüfen meist im Detail, was Bewerber im Studium gemacht haben und ob das gleichwertig einzustufen sei. Das zerstöre laut ÖH die Idee der Bolognareform, die die Durchlässigkeit der Studienrichtungen fördern sollte.

Hinderliche Regelung

Ein aktueller Streitpunkt sind die Zulassungsvoraussetzungen für den Master in Betriebswirtschaftslehre (BWL) sowie Internationale BWL an der Uni Wien. Seit bereits einem Jahr nagt die Studienrichtungsvertretung der Wirtschaftswissenschaften an einer für sie "hinderlichen und übertriebenen" Regelung des Instituts, welche für jene Anwärter, die gerne einen Master in Betriebswirtschaftslehre beginnen würden, einen Englisch-Nachweis auf dem Level C1 einfordert. Das Problem der Studentenvertreter: Das wird nur von jenen gefordert, die ihren Bachelor nicht an der Uni Wien absolviert haben, und das Studium wird als deutschsprachiges angegeben – sogar das Deutsch-Niveau muss nur auf B2, einer darunterliegenden Stufe, sein.

Die Auflagen von hauseigenen und fremden Absolventen seien gleich, heißt es aus dem Rektorat der Uni Wien: "Das Erreichen des für den Master geforderten Sprachlevels ist im Studienplan des Bachelors an der Uni Wien vorgesehen."Die Wirtschaftswissenschaften hätten eine starke internationale Ausrichtung, andere müssten mit den hauseigenen Absolventen gleichziehen.

Auskunft über Auflagen und Anrechnungen geben die lokalen Referate der Österreichischen Hochschülerschaft sowie die Studienservicestellen der Fakultäten. (Vanessa Gaigg,11.10.2016)