Das deutsche Bundeskriminalamt, fordert zur Strafverfolgung Zugriff auf Inhalte sozialer Medien. Zurzeit sei dies nur zur Gefahrenabwehr möglich, sagte BKA-Chef Holger Münch am Mittwoch dem Hessischen Rundfunk. "Es wäre klug, eine eindeutige Rechtsgrundlage auch zur Strafverfolgung zu schaffen."

Auskunftspflicht für Forenbetreiber

Angesichts der zunehmenden Verschlüsselung der Inhalte in Online-Nachrichtendiensten benötigten die Strafverfolger zudem eine Software, um vor allem auf mobilen Geräten ermitteln zu können, sagte Münch. Er will außerdem Anbieter von Nachrichtendiensten und Internetforen zur Auskunft verpflichten. Ermittler müssten bei der Terrorbekämpfung wissen, wer die Dienste für kriminelle Zwecke nutze.

Dies könnten sie aber nur über die Anbieter erfahren. "Wir brauchen eine klare Rechtsgrundlage, dass Anbieter in Deutschland Auskünfte erteilen können, zum Beispiel, wer sich hinter einem Pseudonym verbirgt", sagte der BKA-Chef.

Zu Kommunikation von Terroristen aufholen

Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Online-Angeboten wie Chats und Nachrichtendiensten bei der Planung und Umsetzung von Terrorakten müssten die Ermittler aufholen. Über Foren und in Nachrichtendiensten würden Informationen konspirativ ausgetauscht. Laut Münch sind das etwa Anleitungen, wie man nach Syrien kommt oder wo es Unterstützung gebe. Bei den Anschlägen in Ansbach und Würzburg hätten die Täter über Internet-Kommunikation direkte Kontakte zur Jihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) geknüpft.

Grundsätzlich müsse das Recht den neuen Freiheiten im Netz angepasst werden. "Freiheit im Netz, Freiheit der Kommunikation darf keine Strafverfolgungsfreiheit sein", sagte Münch. (APA, APF, 5.10.2016)