Bild nicht mehr verfügbar.

Ein Bild zum Bestätigen einer Zahlung.

Foto: REUTERS/Jonathan Ernst

Wien – Die Haare aus dem Gesicht, den Kopf ein wenig zur Seite geneigt. Lächeln oder nicht? Hauptsache, kein Doppelkinn und das Licht fällt vorteilhaft. Ein Selfie, also eine Fotografie von einem selbst, zu machen ist eine Wissenschaft für sich. Mit einem Selbstporträt per Smartphone soll man in Zukunft auch mehr anfangen können, als dieses auf Instagram zu posten oder der Oma zu schicken – nämlich bezahlen.

Natürlich ist die Fotografie nicht selbst das Zahlungsmittel, sondern nur das Vehikel, mit dem sich der Kunde verifizieren soll. So jedenfalls stellt sich das Mastercard vor. Das Kreditkartenunternehmen hat diese Form der Bezahlung bereits in den USA, Kanada und den Niederlanden getestet. Am Dienstag ist die Technologie in zwölf europäischen Ländern verfügbar, darunter auch in Österreich.

2017 auch weltweit

Per Smartphone sollen Kartenbesitzer über biometrische Methoden – wie einen Fingerabdruck oder Gesichtserkennung per Selfie – online einkaufen können. In der Testphase mussten Kunden beim Bezahlen blinzeln. Damit sollte sichergestellt werden, dass nicht ein Foto abgefilmt wird, sondern tatsächlich die Person, die mit dem Konto verbunden ist. Anhand eines in der Applikation gespeicherten Referenzbilds wurden dann die biometischen Punkte miteinander abgeglichen und somit ein Bezahlvorgang bestätigt.

Ein Passwort brauchen die Kunden für die Applikation nicht mehr. Laut Mastercard soll das nicht nur unkomplizierter sein, sondern auch sicher. 2017 soll die Technologie auch weltweit gelauncht werden. Wann genau österreichische Kunden nun per Selfie im Internet einkaufen können, hängt noch von den Kartenanbietern ab. Mastercard stelle nur die Technologie zur Verfügung, heißt es auf Nachfrage aus dem Unternehmen. Kartenabieter wie zum Beispiel Banken könnten darauf zurückgreifen, und sie ihren Kunden anbieten.

Auch andere Unternehmen experimentieren mit Zahlungsvarianten, die das Selfie als Verifizierungsmittel verwenden. So hat Amazon im Frühjahr ein entsprechendes Patent angemeldet. Der Antrag des Onlinehändlers sieht ebenfalls ein Verfahren vor, bei dem der Nutzer in die Kamera blickt und dabei zusätzlich eine bestimmte Geste macht – etwa ein Zwinkern, ein Lächeln oder eine Kopfbewegung. (rom, 4.10.2016)