Innenminister Wolfgang Sobotka will Pannen verhindern.

Foto: apa/Schlager

Wien – Hätte der Klebstoff auf den Wahlkarten-Kuverts gehalten, hätten 6,382.507 Österreicher am Sonntag bei gemäßigtem, wechselhaftem Herbstwetter ihren neuen Bundespräsidenten gekürt. Da aber vor einem Monat fehlerhafte Wahlkarten auftauchten, wurde die Entscheidung zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen auf den 4. Dezember verschoben – den zweiten Advents-Sonntag.

Das Innenministerium will bei der Wiederholung der Bundespräsidentschaftswahl allfällige Risiken weitgehend vermeiden. Im Ressort von Minister Wolfgang Sobotka (ÖVP) wurde deshalb eine eigene Projektgruppe eingerichtet. Man wolle damit gewährleisten, bei der Wahl auf möglichst alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.

Eigene Projektgruppe

Nach der Aufhebung der Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof und der (durch die Wahlkarten-Schäden notwendig gewordene) Verschiebung der Stichwahl-Wiederholung will man im Innenressort nun auf Nummer sicher gehen. Sobotka hat dazu die Projektgruppe eingerichtet, die bereits am Mittwoch vergangener Woche erstmals zu einer "Kick Off-Veranstaltung" im Innenressort zusammenkam. Offizieller Start war laut Sobotka in der abgelaufenen Woche.

Die Gruppe wird vom Sektionschef der Rechtssektion im Innenministerium, Mathias Vogl, geleitet; das Prozessmanagement wird auch extern – von der Beratungsagentur Roland Berger – begleitet werden. Damit soll in Zusammenarbeit mit Landes- und Bezirkswahlbehörden und allen Beteiligten gewährleistet werden, dass die Wahl am neuen Termin reibungslos abläuft. "Ich habe ein gutes Gefühl, wir kommen in regelmäßigen Abständen zusammen, mehrmals die Woche", sagte Sobotka.

Auf "Denkmögliches" vorbereitet

"Ganz wesentlich" ist laut dem Minister die Etablierung eines "Risk Managements". Man könne zwar nicht alle Eventualitäten zu 100 Prozent ausschließen, aber die Experten hätten "das Denkmögliche" umfassend durchgedacht. Auf alles, was derzeit kalkulierbar sei, wolle man auch vorbereitet sein.

Die Projektgruppe umfasst mehrere "Arbeitspakete". Vorrangig müsse der Wahlgang am 4. Dezember sichergestellt werden. Laut Auskunft des stellvertretenden Kabinettchefs Karl Hutter gilt es vor allem, die Wahlkarten rechtzeitig fertigzustellen. Darüber hinaus müssten unter anderem die entsprechenden Leitfäden aktualisiert werden, die Call-Center "hochgefahren", aber auch die IT-Infrastruktur sichergestellt werden.

Ausgesandte Briefwahlkuverts werden eingesammelt

Als ein weiteres Paket bezeichnete Sobotka die Ursachenforschung für die Probleme des ersten Wahlganges sowie die Beweissicherung, darüber hinaus wird die Frage des Schadenersatzes thematisiert. Hier arbeite man eng mit dem Bundeskriminalamt, aber auch externen Sachverständigen zusammen. Den "Lead" in dieser Angelegenheit habe die Finanzprokuratur übernommen, sagte Sobtoka. Auch werde von Gericht ein Sachverständiger zu bestellen sein. Die bereist ausgesandten Briefwahlkuverts und Unterlagen für den ursprünglichen Termin am 2. Oktober müssen wieder eingesammelt werden – einerseits zur Beweismittelsicherung, andererseits, um Verwechslungen mit den neuen Unterlagen zu vermeiden.

Wahlrechtsreform in Planung

Ebenfalls in der Projektgruppe bearbeitet wird die Frage der geplanten Wahlrechtsreform. Mit den Klubobleuten der Parlamentsfraktionen sei vereinbart, dass bis Jänner Unterlagen vorgelegt werden, damit die Diskussion im Parlament "auf gut fundierter Lage" geführt werden kann, sagt Sobotka. Am vergangenen Mittwoch wurden die bisher gesammelten Vorschläge im Innenressort gesichtet, Anfang Oktober soll es dazu eine weitere Runde mit den Klubdirektoren der Parlamentsfraktionen geben.

Ein ebenfalls wichtiges "Arbeitspaket" ist jenes der Öffentlichkeitsarbeit: Hier geht es sowohl um die Darstellung der Tätigkeit des Innenressorts nach außen, aber auch um die interne Kommunikation sowie um jene mit den Ländern, Bezirken und Gemeinden. Auch das Außenministerium ist eingebunden, um die Auslandsösterreicher entsprechend zu informieren.

Länder und Bund teilen sich Kosten

Ebenfalls Thema in der Arbeitsgruppe ist die Frage der Kostenverteilung. Mit den Gemeinden habe man das Kommitment getroffen, diese Frage in eine gesetzliche Form zu gießen. Die Kosten für die Wiederholung der Wahl sollen sich Bund und Länder zu gleichen Anteilen teilen. Jene Kosten, die durch die Fehler bei den Briefwahlkuverts und der notwendigen Verschiebung der Wahl entstehen, soll der Bund vorerst alleine tragen. Ein entsprechendes Gesetz werde man bereits am 17. Oktober in den Verfassungsausschuss einbringen, es sollte noch vor Weihnachten den Nationalrat passieren. Ein Beschluss vor dem geplanten Wahltermin am 4. Dezember ist laut Sobotka aber nicht notwendig. (APA,2.10.2016)