Künftig werden Wahlleiter wohl vorsichtiger auszählen.

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Noch laufen die strafrechtlichen Ermittlungen gegen jene Wahlbehördenmitglieder, die bei den Vorgängen rund um die Auszählung der Briefwahlstimmen der Bundespräsidenten-Stichwahl gegen die Wahlordnung verstoßen, danach aber per Unterschrift versichert haben, dass alles gesetzeskonform vonstattengegangen sei.

Sollten die verdächtigten Beamten tatsächlich wegen Amtsmissbrauchs verurteilt werden, könnte ihnen die Republik einen Teil der Kosten für die Wahlwiederholung aufbrummen, meinen manche. Doch das scheint wenig wahrscheinlich zu sein: Es waren nämlich nicht nur die Schlampereien in den Wahlbehörden, die zur Aufhebung der Wahl durch den VfGH geführt haben, sondern auch die Tatsache, dass das Innenministerium noch vor dem Schließen der Wahllokale einzelne Sprengelergebnisse an Medien und Forschungsinstitute weitergegeben hat.

Und schon allein diese vorzeitige Datenweitergabe hätte gereicht, um die Wahl aufzuheben, betonte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Tag der Wahlaufhebung. Anders gesagt: Selbst wenn alle Bezirkshauptleute völlig korrekt gehandelt hätten, müsste die Stichwahl wiederholt werden. Somit wird es der Republik schwerfallen, sich an den Beamten per Regress schadlos zu halten.

Kein Kommentar

VfGH-Mitglied Johannes Schnizer sagte im umstrittenen "Falter"-Interview auf die Frage, ob schon allein die Datenweitergabe für eine Aufhebung der Wahl gereicht hätte: "Dazu werde ich mich nicht äußern."

Die FPÖ hat sich dem Strafverfahren gegen – auch FPÖ-nahe – Beisitzer als Privatbeteiligte angeschlossen. Sie behauptet also, durch ein etwaiges strafrechtswidriges Verhalten der Beisitzer und Behördenleiter geschädigt worden zu sein. Sie könnte also im Fall von Schuldsprüchen von den Verurteilten eine Wiedergutmachung fordern, über die das Strafgericht entscheiden muss. Doch auch dieses Begehren scheint angesichts der vorzeitigen Sprengeldatenweitergabe durch das Innenministerium keine großen Erfolgsaussichten zu haben. (Maria Sterkl, 29.9.2016)