Wien – Der österreichische Presserat stellte eine Verletzung des Ehrenkodex für die österreichische Presse durch das Branchenmagazin "Der Österreichische Journalist" fest. Im beanstandeten Artikel der im Juni erschienenen Ausgabe wurde über das Sexualleben einer Journalistin gemutmaßt.

In der beanstandeten Kolumne von "Dr. Media", die sich regelmäßig Branchengerüchten widmet, werden Beziehungen zwischen "Österreich"-Journalistinnen und Politikern behandelt. Eine im Text namentlich genannte Journalistin stehe demnach "höchst im Kurs" und könne die ihr "gerüchteweise zugesprochene 'Weiße Leber' jederzeit in eine ordentliche Beziehung einbringen". Mit einer "weißen Leber" wird Frauen umgangssprachlich ein ausuferndes Sexualleben unterstellt.

Der "Journalist" verteidigte sich damit, dass es sich beim Text um Satire handle, was der Presserat aber argumentativ ablehnte; selbst wenn, sei auch "in einem satirischen Beitrag ... nicht jeder Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Einzelnen gerechtfertigt", so das Selbstkontrollorgan der österreichischen Presse in einer Aussendung. Die Weiterverbreitung von Gerüchten über eine angebliche nymphomanische Veranlagung "verletzt nach Ansicht des Senats jedenfalls den Persönlichkeitsbereich und die Intimsphäre der Betroffenen".

"Der Österreichische Journalist" hat sich der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen. Auf Anfrage des STANDARD hat "Journalist"-Chefredakteur Georg Taitl angekündigt, die Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen. (red, 27.9.2016)