Wie eine Flüchtlingsunterkunft – hier im niederösterreichischen Eichgraben – auzgestattet sein muss, ist detailliert geregelt.

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Frage: Neben der Frage, ob es genug Quartiere für Asylwerber gibt, stellt sich auch immer wieder jene der Quartierqualität – etwa wenn, wie am Montag im Fall einer Flüchtlingsunterkunft im Mostviertler Annaberg, von inakzeptablen Zuständen die Rede ist. Gibt es Regeln?

Antwort: Ja. In allen Bundesquartieren – auch jenen, die mittels Durchgriffsrecht entstanden sind – sowie allen organisierten Länderquartieren – wo ein Unterkunftgeber auf Basis eines Vertrags mit dem Land gegen Tagessatzentgelt Asylwerber beherbergt – gelten dieselben Mindeststandards. Sie wurden im November 2013 zwischen Bund und Ländern akkordiert und entsprechen den Bestimmungen der EU-Aufnahmerichtlinie und der heimischen Grundversorgungsvereinbarung.

Frage: Wie sehr gehen diese Vorschriften ins Detail? Ist darin etwa geregelt, für wie viele Bewohner es eine Waschmaschine geben oder ob der Quartiergeber Putzmittel zur Verfügung stellen muss?

Antwort: Die Waschmaschinenfrage wird in dem vierseitigen Papier über die "Mindeststandards betreffend die Unterbringung in der Grundversorgung in Österreich" ein wenig im Vagen gelassen: Es müssten Waschmaschinen "in ausreichender Menge" oder aber "Jetons für nahegelegene Waschsalons" zur Verfügung stehen. Bei den Putzmitteln hingegen ist klargestellt: Der Betreiber "hat" sie "zur Verfügung zu stellen".

Frage: Was ist sonst alles geregelt?

Antwort: Eindeutig vorgeschrieben ist – um ein paar Beispiele zu nennen – etwa die Energieversorgung (so, dass Warmwasser "jedenfalls" von 6 bis 22 Uhr "in angemessenem Ausmaß" zur Verfügung stehen muss). Detto die Zimmerbelegung (für eine Person müssen mindestens acht, für jede weitere mindestens vier Quadratmeter zur Verfügung stehen, bei maximal fünf alleinstehenden Menschen pro Zimmer) sowie die Sanitäranlagenausstattung (für je höchstens zehn Personen müssen eine Dusche oder ein Waschtisch mit Sichtschutz sowie ein Klo zur Verfügung stehen).

Frage: Müssen Quartiergeber unter allen Umständen alle im Papier enthaltenen Standards befolgen?

Antwort: Nein. Der Standort des Asylwerberquartiers muss lediglich "so weit als möglich" mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein oder sich in erreichbarer Nähe zu "Einrichtungen für den täglichen Bedarf befinden". Auch Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume sind nur "nach Möglichkeit" anzubieten.

Frage: Wie ist es angesichts dieser doch recht klaren Regeln möglich, dass Problemunterkünfte weiterbestehen? Im eingangs erwähnten Quartier soll es laut profil neben kaputten Betten seit Jahren rassistische Beschimpfungen von Flüchtlingen durch die Wirte gegeben haben.

Antwort: Das hängt mit der mangelnden Klarheit bezüglich der Aufsichtspflichten der Länder zusammen. Wie oft in den Quartieren eine "Qualitätskontrolle" stattfinden muss, ist in dem Mindeststandardspapier nicht geregelt. In der Praxis führt das vielfach dazu, dass nach der Bewilligung jahrelang niemand offiziell Nachschau hält – manchmal selbst nach massiven Beschwerden nicht.

Frage: Last but not least: Wie viel Geld bekommen Quartiergeber vom Staat?

Antwort: Seit Februar 2016 sollten es bundesweit 21 Euro pro Tag für Unterbringung und Verpflegung einer Person sein. Da aber einige Länder diesen Satz als Höchstsumme interpretieren – auch ein Innenministeriumssprecher sieht das so -, sind die tatsächlich ausbezahlten Beträge oft geringer. Ziehen Asylwerber in ein Privatquartier, bekommen sie pro einzelnen Erwachsenen 150 Euro Miet- plus 215 Euro Verpflegungsgeld. Für Wohneinrichtungen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge werden bis zu 95 Euro pro Tag bezahlt. Auch diese Summe wird in mehreren Ländern unterboten. (FRAGE & ANTWORT: Irene Brickner, 27.9.2016)