Wer dieses Schreiben erhalten hat, sollte es ignorieren: die Kanzlei existiert nicht.

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Eine deutsche Anwaltskanzlei hat in Österreich eine Welle von Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen verschickt. Den Betroffenen wird vorgeworfen, illegal einen Pornofilm verwertet zu haben. Der Haken: die Kanzlei existiert offenbar gar nicht. Der Verband österreichischer Internet Service Provider (ISPA) macht die aktuelle Rechtslage dafür verantwortlich, dass solche Fälle passieren.

Rechtsunsicherheit

In den vergangenen Jahren habe man einen Anstieg von Klagsdrohungen durch angebliche Urheberrechtsverletzungen im Internet bemerkt, so Generalsekretär Maximilian Schubert in einer Aussendung. Unternehmen seien besonders häufig betroffen. Das ist auch aktuell der Fall – zahlreiche Firmen wurden aufgefordert 950 Euro für die angebliche Verwertung eines Pornofilms zu bezahlen.

"Vor allem Internet Service Provider erhalten neben derartigen Abmahnungen auch zahlreiche Sperraufforderung für Seiten mit angeblich illegalen Inhalten, wogegen sie bereits seit Jahren gerichtlich ankämpfen", so Schubert. "Die große Rechtsunsicherheit rund um das Urheberrecht spielt jedoch auch Betrügern in die Hände, wie das aktuelle Beispiel zeigt." Zu kompliziert und praxisfern seien die Regelungen des Urheberrechts, das 2015 novelliert wurde.

Grundsätzlich gilt: In Österreich dürfen Provider keine Kundendaten aufgrund von Abmahnschreiben durch Anwälte oder Unternehmen herausgeben. Nur Strafgerichte, die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft erhalten Auskunft über Kunden. Wer das aktuelle Abmahnschreiben erhalten hat, sollte nicht auf die Forderung eingehen. Im Zweifelsfall kann man sich bei solchen Schreiben auch an den Internet-Ombudsmann wenden.

Kritik an EU-Plänen

Einen Vorschlag der EU-Kommission zur Modernisierung des Urheberrechts sieht die ISPA skeptisch. So könnten etwa Hosting-Seiten dazu verpflichtet werden Uploads auf eventuelle Urheberrechtsverletzungen hin zu prüfen. Mit dem geplanten Leistungsschutzrecht könnten Links ebenfalls unter Urheberrechtsschutz gestellt werden. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestätigte vor kurzem, dass Links Urheberrechte verletzen können. (br, 26.9.2016)