Luxemburg/Brüssel – Der EuGH hat in einem Schlussantrag die Belassung von Hamas und Tamilischen Befreiungstigern auf der EU-Terrorliste aus dem Jahr 2001 für nichtig erklärt. EuGH-Generalanwälting Eleanor Sharpstone erklärte am Donnerstag, der Rat dürfe sich bei seiner Entscheidung nicht auf Presseartikeln oder Informationen aus dem Internet stützen, sondern auf Beschlüsse zuständiger Behörden.

Der Schlussantrag ist nicht bindend. Allerdings folgt der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil, das in einigen Monaten vorliegen dürfte, in 80 Prozent der Meinung der Generalanwältin oder des Generalanwalts. In einem solchen Fall würde damit auch das Einfrieren der Gelder von Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die der Beteiligung an terroristischen Handlungen verdächtigt werden und deren Namen sich auf der Liste befinden, aufgehoben.

Zur Bekämpfung des Terrorismus hatte der Rat der Europäischen Union am 27. Dezember 2001 eine entsprechende Verordnung erlassen. Hamas und die "Tigers of Tamil Eelam" hatten vor Gericht geklagt, dass sie auf der Terrorliste belassen wurden. In getrennten Urteilen wurden in der Folge die Maßnahmen gegen die beiden Gruppen als nichtig erklärt. Die Maßnahmen gegen Hamas und die Tamilischen Befreiungstiger seien nicht auf Handlungen gestützt gewesen, die in Beschlüssen zuständiger Behörden geprüft und bestätigt worden waren, sondern beruhten auf der vom Rat selbst vorgenommenen Zurechnung von Fakten, die der Presse und dem Internet entnommen waren. (APA, 22.9.2016)