Berlin – Die Reform der Erbschaftsteuer in Deutschland ist in trockenen Tüchern. Der gemeinsame Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einigte sich am Mittwochabend in Berlin nach Angaben von Teilnehmern auf ein gemeinsames Model zur Neufassung der Steuerprivilegien von Betriebserben.

Sie sollen auch künftig zu einhundert Prozent von der Steuer befreit werden können, wenn sie Betrieb und Arbeitsplätze erhalten. Die Voraussetzungen dafür müssen aber vom Gesetzgeber verschärft werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die geltenden Regeln gekippt hatte.

Späte Einigung

Eigentlich hatten die Karlsruher Richter der Politik aufgetragen, die grundgesetzwidrige Überprivilegierung von Betriebserben bereits bis zum 30. Juni dieses Jahres zu korrigieren. Die im Dezember 2014 gesetzte Frist war jedoch ohne Ergebnis verstrichen.

Nachdem die CSU in der Koalition nach monatelangen Verhandlungen auch für die Zukunft weitreichende Sonderrechte für Firmenerben durchgeboxt hatte, zogen die von SPD und Grünen regierten Bundesländer im Bundesrat die Notbremse und riefen den Vermittlungsausschuss an. Dieser einigte sich nun auf ein Kompromissmodell, das noch von Bundestag und -rat abgesegnet werden muss. Wäre es zu keiner Einigung gekommen, hätte das Verfassungsgericht den Fall erneut an sich gezogen. (APA/Reuters, 22.9.2016)