Wien – Die gegen die Regierung gerichtete Strafanzeige der FPÖ in Sachen Flüchtlingspolitik ist ins Leere gegangen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat den Vorwurf des Amtsmissbrauchs zehn Monate lang geprüft, im August hat sie das Verfahren eingestellt. Die FPÖ warf der damaligen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) Verstöße gegen das Fremdenpolizeigesetz vor. Kanzler Werner Faymann (SPÖ) habe zur "rechtswidrigen Unterlassung von Kontrollen" bei der Einreise von Flüchtlingen beigetragen, indem er das Vorgehen als "Notmaßnahmen verteidigt hat". Laut Staatsanwaltschaft argumentierte die FPÖ, die Sicherheitsverwaltung müsse "jeden einreisewilligen Fremden nach seinem Begehr fragen, EDV-Abfragen in den ... Fahndungssystemen sowie Gepäckskontrollen durchführen". Der Zeitaufwand dafür wäre "aus humanitärer Sicht nicht zu beanstanden", sei doch jenes Land "für die humanitäre Versorgung zuständig", in dem der Fremde wartet.

Auch gegen Kern und Klug

Zudem zeigte die FPÖ die damals von Christian Kern geführte ÖBB an, da sie "nicht aufenthaltsberechtigte Fremde gar mit öffentlichen Mitteln an die deutsche Grenze" brächten. Da das Bundesheer geholfen habe, war auch Exverteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) bei den Verdächtigen.

Die WKStA bezieht sich im Einstellungsbeschluss u. a. auf den Verfassungsdienst, der Ende 2015 "Notsituationen" rund um den "Massenansturm an Flüchtlingen" ortete und die "staatlichen Handlungen" für rechtskonform hielt. So sieht es auch die WKStA.

Transport sei rechtmäßig gewesen

Die "massenhafte Fluchtbewegung" in Österreich habe zu einer "Ausnahmesituation" geführt, in der Einreisen nicht nur aus "humanitärer Notwendigkeit" ermöglicht wurden, sondern auch, weil Kontrollen "zu massivem Rückstau, Belastung der Verkehrswege und massiv erschwerten Grenzübertritten von EU-Bürgern geführt" hätten. Die damalige Zeit könne "also tatsächlich als Notsituation bezeichnet werden", in der die "Sicherheitsverwaltung" so handeln durfte, wie sie es tat. Auch der Transport der Fremden sei nötig und rechtmäßig gewesen. (Renate Graber, 16.9.2016)