Mittlerweile setzen viele Gastronomiebetriebe und Shops auf freies WLAN, um Nutzer zu locken

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vorgeschlagen, dass Betreiber von offenem WLAN dieses künftig mit einem Passwort schützen, das Nutzern nur gegen die Vorlage eines Ausweises verraten wird. Ein Passwort könne dafür sorgen, dass eine "Balance zwischen dem Urheberrecht und der Freiheit, ein Unternehmen mit freiem WLAN auszustatten, liefern", heißt es in einer Presseaussendung zum Urteil, das am Donnerstag publik wurde. Kunden eines Gasthauses oder eines Geschäfts mit freiem WLAN sollen "davon abgehalten werden, das Netz anonym zu nutzen."

Betreiber von Geschäft angezeigt

Der Vorschlag ist im Rahmen eines Prozesses entstanden, den Sony Music Deutschland gegen den Betreiber eines Musikgeschäfts angestrengt hatte. Sony hatte ihn wegen Urheberrechtsverletzungen, die durch das offene WLAN des Geschäfts begangen wurden, angezeigt. Der Beklagte hatte sich dagegen mit dem Argument gewehrt, dass er die Urheberrechtsverletzung ja nicht selbst begangen hätte.

EuGH: Nicht für Schäden durch Dritte haften

Der EuGH entschied nun im Sinne des Beklagten. Urheberrechtsbesitzer hätten kein Recht, Kompensation von Betreibern zu verlangen, weil Dritte Schäden verursacht haben. Allerdings können die Rechteinhaber verlangen, dass der Service Betreiber den Missbrauch stoppt und nach Augenmaß zu verhindern versucht. Das könnte eben durch die Identitätskontrolle mit Ausweis passieren. In Punkto Datenschutz bringt das jedoch Komplikationen, da so eine Überwachung der abgerufenen Internetinhalte etwa durch den Shop- oder Cafe-Betreiber vorgenommen werden kann.

Die EU-Abgeordnete Julia Reda (Piraten, Vizevorsitzende der Grünen/EFA) kritisiert, dass die Entscheidung den am Mittwoch präsentierten Plänen der EU-Kommission diametral entgegenstehe: "Noch gestern hat Kommissionspräsident Juncker uns versprochen, bis 2020 werden alle europäischen Städte und Dörfer mit freiem WLAN versorgt. Heute rückt dieses Ziel bereits in weite Ferne." Sie fordert eine "sichere Rechtgrundlage für den Betrieb freier, offener WLANs." (fsc, 15.9.2016)