Genf/Damaskus – Die Entwicklung im Syrien-Konflikt nach der von Russland und den USA angekündigten Waffenruhe gehört zu den Hauptthemen der 33. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates in Genf. Die rund zweiwöchigen Beratungen beginnen am Dienstag mit dem Jahresbericht des UN-Hochkommissars für Menschenrechte, Said Raad al-Hussein.

Zum Syrienkrieg liegt den Vertretern der 47 Mitgliedsstaaten des UN-Gremiums ein neuer Bericht unabhängiger Ermittler vor. Darin wird unter anderem auf die dramatische Notlage von mehr als 600.000 Zivilisten in belagerten und umkämpften Orten Syriens aufmerksam gemacht. Sollte die am Wochenende vereinbarte Waffenruhe halten, wollen UN-Organisationen ihnen rasch humanitäre Hilfe leisten.

Viele weitere Tagesordnungspunkte

Zu den weiteren Themen der bis zum 30. September geplanten Beratungen gehört die Lage der Menschenrechte in Libyen, dem Sudan, Somalia, der Zentralafrikanischen Republik und Kambodscha. Bei speziellen Podiumsdiskussionen geht es unter anderem um die Durchsetzung der Gleichberechtigung der Frauen und um die Rechte von Jugendlichen.

Beschlüsse des UN-Menschenrechtsrates sind – anders als jene des UN-Sicherheitsrates – nicht völkerrechtlich bindend. Sie sollen eine politisch-moralische Wirkung haben und damit Bemühungen um Konfliktlösungen unterstützen. Österreich war zuletzt von 2011 bis 2014 Mitglied im UN-Menschenrechtsrat. (APA, 12.9.2016)