Wien – Die Parlamentsparteien haben sich darauf geeinigt, dass bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl auch jene Jungwähler mitstimmen dürfen, die seit dem ersten Wahlgang 16 Jahre alt geworden sind. Zudem werden jene Österreicher und Österreicherinnen, die seither verstorben sind, nicht mehr im Wählerverzeichnis erfasst sein. Im Durchschnitt sind das 217 Personen pro Tag.

Nicht nur die 16-Jährigen profitieren von der Festsetzung des neuen Stichtages für die Wahl, also quasi einer neuen Wähler-Bestandsaufnahme. So dürfen beispielsweise auch all jene, die nach der letzten Wahl eingebürgert worden sind, erstmals mitwählen. Und jene Auslandsösterreicher, die bei der ersten Wahl vergessen hatten, sich in die Wählerevidenz eintragen zu lassen, können das jetzt nachholen.

Nicht mehr dabei

Gleichzeitig dürfen jene, die seit dem Stichtag der letzten Wahl die österreichische Staatsbürgerschaft zurückgelegt haben, weil sie eine andere Nationalität angenommen haben, nicht mehr an der Wahl teilnehmen. Das gilt auch für jene Österreicher, die nach der letzten Wahl ins Ausland verzogen sind und sich in Österreich abgemeldet haben, aber nicht daran denken, bis zum Stichtag einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz zu stellen.

Dieser Stichtag wird aus heutiger Sicht wohl der 4. Oktober sein, da zwischen Stichtag und Wahltag zumindest 61 Tage liegen müssen. Diese im Bundespräsidentenwahlgesetz vorgeschriebene 61-Tage-Regel kann vom Nationalrat aber mit einfacher Mehrheit geändert werden, die Grünen befürworten dies.

Wie viele Personen dürfen nun erstmals mitwählen? Laut Statistik Austria werden von 24. April bis 4. Dezember rund 45.600 Personen das Alter von 16 Jahren erreicht haben. Die Zahl der neu Eingebürgerten und jener, die eine Eintragung in die Wählerevidenz nachholen, ist dagegen vergleichsweise vernachlässigbar. (Maria Sterkl, 12.9.2016)