Karlsruhe – Die beiden Adoptivtöchter des deutschen TV-Moderators Günther Jauch müssen hinnehmen, dass sie in Medienberichten mit Namen und Alter erwähnt werden. Das Bundesverfassungsgericht wies ihre Beschwerden gegen mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) ab, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

Jauch und seine Partnerin Thea hatten die Mädchen 1997 und 2000 aus einem sibirischen Waisenhaus adoptiert. Viele Medien berichteten darüber, auch im Internet. 2011 erwähnten mehrere Zeitschriften in Artikeln über Jauch mit einem Satz die Adoptivtöchter und nannten Vornamen und Alter. Die Mädchen sahen sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und klagten – ohne Erfolg.

Die Verfassungsrichter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Informationen bereits in der Welt waren und damals nicht beanstandet worden waren. Die erneute Veröffentlichung wiege weniger schwer. Zwar seien Kinder insbesondere prominenter Eltern besonders schutzbedürftig. Hier sei aber nicht erkennbar, wieso die Berichte das Leben der Mädchen beeinträchtigen sollten, zumal keine Fotos gezeigt wurden. (APA, dpa, 8.9.2016)