Wien – Um Haaresbreite wäre Österreich auf der "grauen Liste" jener Staaten gelandet, die bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhebliche Mängel aufweisen. Nur mit mehreren Zusagen an die internationale Antigeldwäscheeinheit FATF (Financial Action Task Force) konnten heimische Behörden verhindern, dass Österreich an den Pranger gestellt wird und künftig in einer Liga mit Uganda oder Kirgistan spielt.
Kernpunkte der Kritik der FATF, die bei der Industriestaatenorganisation OECD angesiedelt ist und die im Worst Case eine Ächtung heimischer Banken im internationalen Geschäft veranlassen kann: Die Geldwäschemeldestelle verschickt nur unbearbeitetes Material an die Justiz, die es angesichts der schwierigen Beweislage "nicht der Mühe wert" finde, die Fälle energisch zu verfolgen. Viele Einspruchsmöglichkeiten erschwerten die Verfahren und förderten Beweisvernichtung. All das führe zu wenigen Verurteilungen wegen Geldwäsche, hielt die FATF in ihrem Berichtsentwurf fest. Sie legt die Latte auch deshalb hoch, weil Österreich eine Drehscheibenfunktion für Osteuropa und potenziell für dortige kriminelle Gelder ausübe.
Rasch gehandelt
Die Zusagen Wiens an die Behörde vom Juni wurden legistisch rasch umgesetzt. Dieser Tage hat Finanzminister Hans Jörg Schelling einen Entwurf zur Begutachtung ausschicken lassen, der des Öfteren auf die FATF-Empfehlungen Bezug nimmt. Eine der Hauptstoßrichtungen: die Aufwertung der im Innenministerium angesiedelten Geldwäschemeldestelle.
Sie soll künftig nicht nur die von Finanzinstituten angezeigten Verdachtsfälle gegebenenfalls an die Staatsanwaltschaften weiterleiten, sondern eigene Auswertungen vornehmen. Im Bundeskriminalamtgesetz soll verankert werden, dass die Behörde ein datenbankgestütztes Analyseverfahren einführt, dabei auch andere vertrauliche Register anzapfen und die Ergebnisse an die zuständigen Stellen weiterleiten darf und soll. Hier wurde auch ein Passus eingefügt, wonach ein Aufschub oder Verbot einer Transaktion nicht sofort den Verdächtigen gemeldet werden muss: Wird die Verfolgung durch die Bekanntgabe des Verdachts erschwert, kann diese um fünf Tage hinausgeschoben werden. Auch auf diese Maßnahme hatte die Antigeldwäscheeinheit gepocht.
Expertengruppe am Werk
Zudem verpflichtet sich Österreich, ein Koordinierungsgremium einzurichten, das eine Risikoanalyse und Strategien zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausarbeitet. Zu der beim Finanzminister angesiedelten Gruppe zählen Vertreter mehrerer Ministerien, der FMA und Nationalbank sowie der Datenschutzbehörde.
Weitere Aspekte der Novelle: Zu den besonders genau zu durchleuchtenden "politisch exponierten Personen" zählen künftig auch Inländer, die Verwaltungsstrafen steigen auf fünf Millionen Euro, Glücksspielbeteiligungen und deren Hintermänner werden künftig genauer erfasst. (Andreas Schnauder, 7.9.2016)