Mit einer Art Betriebsversammlung starten die Wiener Mediziner ihre Proteste gegen ihren Arbeitgeber Krankenanstaltenverbund (KAV).

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Am Mittwoch findet die erste Kampfmaßnahme der Ärzte der Wiener Gemeindespitäler statt, nachdem sich bei einer von der Ärztekammer durchgeführten Befragung 93 Prozent für Proteste ausgesprochen haben.

  • Dienstmodell: Durch eine EU-Verordnung wurde die wöchentliche Arbeitszeit für Ärzte auf 48 Stunden beschränkt. Das begrüßen sowohl Ärztekammer als auch Krankenanstaltenverbund (KAV). Damit die 3.600 Ärzte keine Gehaltseinbußen erfahren, wurde ihr Grundgehalt angehoben und die Tagespräsenz der Mediziner verlängert. Der KAV führte flexiblere Dienstzeiten ein. An einem Drittel der Abteilungen gelten diese bereits, bis Ende Oktober soll das an allen Stationen umgesetzt sein. Dagegen wehren sich aber die Mediziner. Ihr Argument: Sie müssen den gleichen Arbeitsaufwand in weniger Zeit absolvieren. Denn der 25-Stunden-Tag-Nacht-Dienst soll künftig die Ausnahme werden. Der Arzt im Nachtdienst kommt – ausgeruht – gegen 19 Uhr und bleibt bis zum nächsten Tag in der Früh. Das bedeutet, er fehlt tagsüber im Ambulanzbetrieb.

  • Nachtdienste: Im Zuge des Verhandlungen zwischen KAV und Ärztekammer wurde vereinbart, Wien-weit die Nachtdienste zu reduzieren. Einerseits ging es darum, dass mehr Ärzte tagsüber in den Ambulanzen präsent sind, andererseits soll zeitgleich eine Umstellung erfolgen: Nicht jede Fachrichtung kann dann in der Nacht Patienten aufnehmen, sondern nur eine Zentrale Notaufnahme pro Krankenhaus dient als Zwischenstation. Diese Notaufnahmen sind aber noch nicht an allen Gemeindespitälern umgesetzt, teilweise müssen dafür erst die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden. Anfang Juli wurde bekannt, dass der KAV schon im Herbst 40 Nachtdienste "in den Tag verlegen", wie es der KAV nennt, beziehungsweise "reduzieren" will, wie es die Standesvertretung interpretiert. Die Ärztevertreter kritisieren, dass die vereinbarten Entlastungen – Zentrale Notaufnahmen und Ausbau der Primärversorgung im niedergelassenen Bereich – noch nicht ausreichend umgesetzt seien.

  • Überstunden: Mit der Einführung des neuen Dienstmodells scheinen erstmals die geleisteten Überstunden auf. Hier unterscheidet der KAV, wann diese abgegolten werden – nämlich nur dann, wenn Überstunden auf Anordnung erfolgen oder der Patientenversorgung dienen. Es dürfen also keine aufschiebbaren Tätigkeiten sein. Zuerst gilt es, sie als Zeitausgleich abzubauen, ist das nicht möglich, werden sie als Mehrdienstleistung ausgezahlt.

  • Streik: Bevor die Ärzte streiken, treffen sie sich am Mittwoch um 14 Uhr zu einem arbeitsrechtlichen Vortrag des Arbeitsrechtlers Werner Marhold auf dem Campus der Wirtschaftsuniversität. Das Spitalsmanagement hatte im Vorfeld erklärt, eine Teilnahme an den Protestveranstaltungen entspreche einer Dienstrechtsverletzung. Marhold wird bei der "Streikschulung" die Ärzte über ihre Rechte aufklären. Am kommenden Montag soll dann der Warnstreik stattfinden. An beiden Tagen ist an den KAV-Spitälern der Ambulanzbetrieb eingeschränkt, Notfälle werden aber versorgt. (mte, 7.9.2016)