Das Hypo-Logo wurde vom Dach der Bankzentrale in Klagenfurt schon lange abmontiert.

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Wien – Der Anfang vom Ende des Heta-Debakels (aus Sicht der Gläubiger der Hypo-Abwicklungsgesellschaft) beginnt heute Dienstag. Da veröffentlicht der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) sein Anbot an die Gläubiger. Der erste Anlauf war gescheitert, da nicht die nötigen Mehrheiten erreicht wurden. Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) und Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) zeigten sich ebenso wie Finanzminister Schelling zuversichtlich, dass der zweite Anlauf gelingen wird. Die deutsche Versicherungswirtschaft ist hingegen enttäuscht, will aber erst in den nächsten Tagen entscheiden, ob die Mitglieder das Angebot ablehnen.

Aus den Offertunterlagen vom 30. August, die dem STANDARD vorliegen, gehen die Details des geplanten Deals hervor. Und es wird umfassend über die Risiken aufgeklärt. Zu diesen zählt eine erfolgreiche Anfechtung der rechtlichen Grundlagen des Schuldenschnitts, an erster Stelle das von der Finanzmarktaufsicht verfügte Moratorium. Sollte das gekippt werden, würde dies "möglicherweise zur Insolvenz der Heta führen", heißt es in dem Anbot an die Gläubiger. Kärnten und die Abbaugesellschaft Abbag wären dann unter Umständen nicht mehr in der Lage, den KAF zu finanzieren. Allerdings ist dieses Szenario unwahrscheinlich, wird eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) doch erst nach Abwicklung des Anleihenumtauschs erwartet. Auch der Verfassungsgerichtshof hat ein Verfahren ruhend gestellt, bis der EuGH den Fall abgeschlossen hat.

Ausfallsbürgschaft

Das Wort Insolvenz kommt in den Unterlagen noch öfter vor, etwa in jener Passage, in der die Gläubiger vor der Nichtannahme des Angebots gewarnt werden. In dem Fall drohe wegen der Ausfallsbürgschaft die Pleite Kärntens, nach der die Durchsetzung der Haftungsansprüche "kostspielig und langwierig (wären) und der Ausgang eines solchen Verfahrens ungewiss wäre".

Sollte das Offert angenommen werden (erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit), wären die Aussichten der opponierenden Minderheit ebenfalls nicht die besten, meint der KAF. Denn selbst wenn die Landeshaftung in Anspruch genommen werden sollte, wurde diese gesetzlich limitiert, sodass am Ende nie mehr herausspringen soll, als im Deal vereinbart wurde. Das sind 75 Prozent für die Inhaber von Vorranganleihen und 30 Prozent für die Nachranggläubiger. Als "Zahltag" ist der 12. Oktober angepeilt. Die Quote steigt dann durch die Umwandlung der Forderung in eine unverzinste, bundesgarantierte KAF-Anleihe. Durch dieses Investment steigen die Investoren letztlich mit 90 Prozent aus (Nachranganleihen: 45 Prozent). Die Vorranggläubiger können ihre Bonds ab 1. Dezember 2016 exakt 180 Tage lang an den KAF retournieren. Sie werden also bald flüssig.

Verschiedene Rechtssysteme

Der Komplexität nicht genug, werden die Maßnahmen auch noch verschiedenen Rechtssystemen untergeordnet. Die Anleihe wird gemäß englischem Recht begeben. Die Bundesgarantie dafür unterliegt deutschem Recht. Damit haben sich die Gläubiger dagegen abgesichert, dass ihre Rechte von Österreich neuerlich durch gesetzliche Maßnahmen beschnitten werden. Ähnlich lief es bei der Griechenland-Umschuldung.

Auch die finanziellen Kennzahlen des Deals werden umrissen. Die staatliche Abbag stellt 7,79 Milliarden Euro zur Verfügung, das Land Kärnten 1,2 Milliarden. Da dann auch noch die Nullkuponanleihe zurückgenommen werden muss, gibt es eine Finanzierungszusage von bis zu 10,94 Milliarden Euro.

Die Unterlagen enthalten auch grundsätzliche Angaben über Land und Leute: "Die Republik Österreich liegt in Mitteleuropa", werden die Investoren u. a. aufgeklärt. (Renate Graber, Andreas Schnauder, 6.9.2016)