Klagenfurt – Staatsanwältin Daniela Zupanc hat am Montag zum Auftakt eines Mordprozesses in Klagenfurt gegen einen 33-jährigen Kärntner das Bild einer gewalttätigen, von Suchtgift- und Alkoholmissbrauch geprägten Beziehung skizziert. Der Angeklagte soll seine Freundin (30) vor einem Jahr in der Badewanne ertränkt haben. Er bestritt das, und gab lediglich unterlassene Hilfeleistung zu.

"Er hat sie von Anfang an bedroht, misshandelt und zu sexuellen Handlungen gezwungen", so Zupanc in ihrem Eröffnungsvortrag. Die Frau habe den Angeklagten verlassen wollen, sei aber unter anderem wegen ihres Drogenkonsums von ihm abhängig gewesen. Der Angeklagte sagte, er habe sie nur ein Mal geschlagen. Auch die anderen Vorwürfe würden nicht stimmen. Verteidiger Philipp Tschernitz verwies auf zahlreiche offene Fragen und erklärte: "Einen geplanten Mord oder ein Inkaufnehmen, dass hier ein Mord passiert – das hat es nicht gegeben."

Im Frühjahr 2015 waren die Frau und der Angeklagte, dessen Strafregister mehrere Verurteilungen aufweist, ein Paar geworden. Anfang September starb sie durch Ertrinken. Der Mann habe mehrere Motive gehabt, die 30-Jährige zu töten – allen voran Eifersucht, erklärte die Staatsanwältin. Er habe sich am Tag ihres Todes mit zwei Männern aus dem Suchtgiftmilieu getroffen – Vater und Sohn -, die ihn wegen seiner angeblichen Gewalt gegen die Frau zur Rede stellten. Dabei offenbarte ihm der Vater, dass er mit der 30-Jährigen Sex gehabt hätte, außerdem wolle sie den Angeklagten verlassen.

Ungläubige Nachfragen des Richters

Der 33-Jährige ging nach dem Gespräch mit dem jüngeren der beiden Männer zurück in die Wohnung. Dort fanden sie die Frau apathisch auf der Couch – "dies wohl, weil sie Drogen und Medikamente konsumiert hat", sagte die Staatsanwältin. Die beiden Männer trugen sie in die Badewanne, duschten sie ab – angeblich, um ihr zu helfen. Die Frau war dabei laut den Aussagen ausgezogen, sie trug nur noch BH und ein Top darüber. Danach legten sie sie wieder auf die Couch und verließen nacheinander die Wohnung. Warum er nicht die Rettung gerufen hatte? Warum er der Frau den Slip, der später zerrissen im Bad gefunden wurde, aber nicht das Oberteil auszog? Der Angeklagte konnte diese sowie weitere Fragen nicht schlüssig beantworten. Immer wieder meinte er, er wisse dies und jenes nicht mehr oder murmelte "Ich weiß nicht".

Die Ausführungen des Angeklagten ließen Richter Manfred Herrnhofer immer wieder ungläubig nachfragen. Etwa als er erklärte, er habe die Wohnung, in der seine Freundin in sehr schlechtem Zustand lag, verlassen und sei zum Supermarkt gegangen. Herrnhofer: "Da stirbt ein Mensch – und Sie gehen Bier kaufen?" Der Angeklagte murmelte: "Ja." Der Richter erklärte dem Angeklagten, dass man einen Mord auch durch Unterlassung begehen könne.

"Der Angeklagte blieb mit dem wehrlosen Opfer in der Wohnung – und zu irgendeinem Zeitpunkt hat er den Entschluss gefasst, eigentlich ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um die Frau zu töten", betonte die Staatsanwältin, die davon ausging, dass mehr als Unterlassung vorliegt. Zur Eifersucht sei außerdem noch Berechnung gekommen. Denn die Frau war angeblich einen Monat zuvor von zwei Drogendealern vergewaltigt worden, wozu sie befragt werden sollte. Angeblich wollte sie dabei preisgeben, dass der Angeklagte etwas damit zu tun gehabt hätte.

Zupanc: "Es war ein Leichtes, sie alleine noch einmal in die Badewanne zu tragen. Er ließ das Wasser ein und drückte sie solange mit dem Kopf unter Wasser, bis sie kein Lebenszeichen mehr von sich gab." Danach habe der Angeklagte sie auf die Couch zurückgebracht, sie zugedeckt und die Nacht in diversen Lokalen verbracht. Dort erzählte er herum, dass sie sich eingesperrt habe und er sich sorge, dass sie sich etwas antun könnte.

Die Verhandlung wurde am Montagnachmittag fortgesetzt. Für Dienstag war ein weiterer Verhandlungstag geplant. (APA, 5.9.2016)