Karlsruhe – Per Verfassungsbeschwerde will eine Initiative in Deutschland durchsetzen, dass für intersexuelle Menschen eine sogenannte dritte Option beim Geschlechtseintrag im Geburtenregister geschaffen wird. Den entsprechenden Antrag brachten die AktivistInnen der Kampagne "Die dritte Option" am Freitag während einer Demonstration beim deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein, teilten sie auf Twitter mit.

Zuvor war die Initiative eines intersexuellen Menschen vor dem deutschen Bundesgerichtshof gescheitert. Dieser hatte Anfang August entschieden, dass Intersexuelle nach dem geltenden Recht nur beanspruchen können, dass Geschlechtsangaben im Register gelöscht werden und dort keine weitere Eintragung erfolgt. Sie könnten aber nicht verlangen, dass ihr Geschlecht im Geburtenregister stattdessen mit "inter" oder "divers" eingetragen wird.

Weder Frau noch Mann

Zur Begründung hatte der Bundesgerichtshof angeführt, dass der Gesetzgeber für intersexuelle Menschen mit einer Gesetzesänderung 2013 zwar die Möglichkeit geschaffen habe, von einer Eintragung des Geschlechts im Geburtenregister abzusehen oder diese löschen zu lassen. Doch damit sei kein weiteres Geschlecht wie etwa "inter" geschaffen worden. Es gebe deshalb auch auch keine Grundrechtsverletzung.

Eine Verfassungsbeschwerde ist die letzte Möglichkeit des unterlegenen Klägers und seiner Unterstützer, um Recht zu bekommen. Jedem Bürge und jeder Bürgerin steht die Möglichkeit offen, bei vermuteten Verstößen gegen seine oder ihre Grundrechte durch öffentliche Stellen eine solche Beschwerde auf den Weg zu bringen. Das Verfassungsgericht kann sie aber ablehnen.

Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung seines Geschlechts auf "inter" oder "divers" im Geburtenregister gestellt. Er war 1989 geboren und als Mädchen eingetragen worden. Laut einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist er weder Frau noch Mann. Die Klage war aber in sämtlichen Instanzen gescheitert, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof. (APA, 5.9.2016)