Linz – Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich befasst sich am Montag mit der Möglichkeit eines dritten Geschlechts. Ein intergeschlechtlicher Oberösterreicher möchte die Geschlechterbezeichnung im Geburtenbuch auf "X" , "anders" oder "inter" berichtigen lassen. Dass Standesamt Steyr hat das abgelehnt, nun ist die nächste Instanz am Zug.

Alex Jürgen fühlt sich weder als Mann noch als Frau, hinsichtlich der medizinischen Normvorstellung ist sein Körper weder männlich noch weiblich. Seit zehn Jahren lebt Jürgen offen als intergeschlechtliche Person. Das wollte er auch in seinen Dokumenten richtig stellen und beantragte eine Korrektur im Geburtenbuch sowie eine Geschlechtsangabe "X" im Reisepass. Das Standesamt lehnte jedoch die Änderung im Geburtenbuch mit der Begründung ab, dass es per Gesetz nur männlich oder weiblich gebe. Dagegen legte Alex Jürgen Beschwerde ein. Für den Reisepass steht die Entscheidung noch aus.

Präzedenzfall

Der Präsident des Rechtskomitees Lambda und Anwalt Helmut Graupner, der sich des Falls angenommen hat, führt die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ins Treffen. Demnach sei die selbstbestimmte Wahl der Geschlechtsidentität ein fundamentales Menschenrecht und die eigene Geschlechtszuordnung gehöre zum intimsten Bereich der Persönlichkeit, der prinzipiell staatlichem Zugriff entzogen sei.

"Es gibt auch keinen einzigen Paragrafen in der österreichischen Rechtsordnung, der besagt, dass es nur die beiden Geschlechter gibt", argumentiert Graupner. Im Personenstandsregister sei lediglich vorgeschrieben, dass ein Geschlecht einzutragen sei. Das Feld sei grundsätzlich offen, sprich, man muss kein Kreuz machen sondern ein Geschlecht hinschreiben.

Bei dem Prozess am Montag handelt es sich um einen Präzedenzfall. Alex Jürgen klagt als erste Person in Österreich die Anerkennung eines dritten Geschlechts ein. Ein Urteil ist an diesem Tag noch nicht zu erwarten. (APA, 3.9.2016)