Bye Bye Berlin, thank you for everything, we will miss you, see you in Vienna ..., informiert Henrikke Nielsens und Oliver Croys Website seit einigen Wochen. Acht Jahre nach Gründung ihrer Galerie übersiedelt das Ehepaar dieser Tage nach Wien und bezieht neue Räumlichkeiten in einem Altbau am Parkring Nummer 4. Dem Ortswechsel liegen Perspektiven zugrunde, die sie als Vertreter der jüngeren Generation hier im Umfeld der Museumslandschaft und den guten Kunsthochschulen erkennen. Die veränderten Rahmenbedingungen des deutschen Marktes seien nicht der Hauptgrund für diesen Schritt, betont der Österreicher Oliver Croy, wenngleich die hiesigen die Attraktivität des Standortes Wien erhöhen.

Denn seit 2014 hat sich die Situation für die deutsche Branche verschärft. Gemäß einer EU-Vorgabe fiel der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (sieben Prozent), und seither gilt der reguläre von 19 Prozent. In Österreich wurde der reduzierte Steuersatz im Rahmen der jüngsten Steuerreform von zehn auf 13 Prozent angehoben (seit Jänner 2016). Dieser gilt etwa für Gemälde oder Skulpturen, während bei Antiquitäten, wie bisher, der Regelsteuersatz von 20 Prozent anfällt.

Für jene, die mit Werken lebender Künstler handeln, kommt die Abgabe an die Künstlersozialkasse hinzu, die in Deutschland bei jedem Erstverkauf abzuführen ist – derzeit 5,2 Prozent von jenem Betrag, den eine Galerie dem Kunstschaffenden auszahlt. Die Nationalität eines Künstlers ist dabei einerlei, womit diese Gebühr selbst für Werke amerikanischer Künstler anfällt. Ein Abgabencocktail, der das Geschäft mit Kunst massiv belastet.

Lösung außer Landes

Um konkurrenzfähig zu bleiben, müsse man seiner internationalen Klientel Alternativen anbieten, erklärt Michael Beck. Für Beck & Eggeling (Düsseldorf), die sowohl den Primär-, aber mit Werken des Expressionismus und der Klassischen Moderne auch den Sekundärmarkt bedienen, kam mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz (seit 6. 8.) weiteres Ungemach hinzu. Etwa mit der neuen Ausfuhrregelung, die für Gemälde ab einem Wert von 300.000 Euro und älter als 75 Jahre auch Genehmigungen für den Transfer innerhalb der EU vorsieht.

Die Lösung: eine Niederlassung außerhalb Deutschlands. London und Zürich standen auch zur Wahl, die Entscheidung fiel jedoch zugunsten Wiens, wo man am 18. September zur Eröffnung in die Margaretenstraße Nummer fünf lädt. (kron, 2.9.2016)