Die Entscheidung der Europäische Kommission gegen Apple und Irland schlägt hohe Wellen und rückt die Besteuerung multinationaler Konzerne abermals ins Rampenlicht. Das Urteil zur Rückzahlung von Steuern in Höhe von 13 Mrd. Euro wird von manchen aber kritisch gesehen: "Das politische Unruhepotenzial ist riesig", sagte Wolf Theiss Partner Günter Bauer am Donnerstag bei einem Pressegespräch.

An die Vorgaben der Mitgliedsstaaten gehalten

Die Unternehmen hätten ja nicht gegen Steuerrecht verstoßen, sondern sich an die Vorgaben der Mitgliedsstaaten gehalten. Auch für Irland selbst sei diese Entscheidung wenig erfreulich, will es ja die Beziehung zu Apple nicht gefährden. Jedes Unternehmen werde sich nun überlegen, ob Irland noch den Standortvorteil habe. "Apple und Irland werden gegen das Urteil eine Nichtigkeitsklage einreichen, das Ganze wird sehr lange dauern", so Bauer. Es werde wohl hauptsächlich um die Höhe der Rückzahlung gehen. Diese hänge davon ab, welche Mitgliedsstaaten Steuern von Apple erheben.

"Das Beihilfeverbot an sich ist ja etwas Positives", so Benjamin Twardosz, Partner bei Wolf Theiss, die Begünstigung bestimmter Unternehmen werde damit eingedämmt. Das Beihilferecht verbietet im allgemeinen staatliche Beihilfen, die selektive Unternehmen begünstigen und damit den Wettbewerb verfälschen. Konkret untersuchte die Kommission "die Praxis der Mitgliedsstaaten im Bereich von Steuervorbescheiden auf der Grundlage des Beihilferechts seit Juni 2013."

"Ich finde es bedenklich, dass die EU nach einigen Jahren kommt und sagt, das stimmt alles nicht"

Ein solcher Steuervorbescheid sollte aber verbindlich sein, auch in Verrechnungsfragen. Gibt es einen Auskunftsbescheid, müsse die Finanzverwaltung auch bedenken, ob es mit dem Beihilferecht vereinbar ist. "Ich finde es bedenklich, dass die EU nach einigen Jahren kommt und sagt, das stimmt alles nicht", so Twardosz.

Es sei aber durchaus sinnvoll, selektive Steuervorteile, insbesondere jene von staatsnahen Unternehmen, zu beseitigen. In Österreich verweist er beispielsweise auf die Casinos Austria AG. Hier werde bereits seit längerem diskutiert, ob es sich bei der Besteuerung um eine verbotene Beihilfe handle. Andere Anbieter von Glücksspielen und Wetten würden hierzulande einer wesentlich höheren Besteuerung unterliegen. "Bisher wurde dies damit gerechtfertigt, dass Glücksspiel gefährlich sei. Angesichts der aggressiven Werbung der Casinos Austria könnte diese Rechtfertigung allerdings scheitern, womit auch die Steuervergünstigungen fallen könnten", so die Anwälte.

Jedoch schieße die EU manchmal über das Ziel hinaus: so gewährte Italien beispielsweise in den letzten Jahren Unternehmen, die von Erdbeben betroffen waren, Steuererleichterungen. "Durch diese Maßnahmen wurden die von Unternehmen in den betroffenen Gebieten geschuldeten Steuer- und Sozialabgabenbeträge um 60 Prozent ermäßigt", erklärten die Anwälte. Diese fielen aus EU-Sicht jedoch unter verbotene Beihilfen, weil nicht sicher war, ob diese Regelung wirklich nur geschädigten Unternehmen zugutekam.

"Die Wettbewerbsordnung verbietet es den Mitgliedsstaaten nicht, ihr eigenes Steuerrecht zu gestalten und auch nicht, günstige Steuersätze zu gewähren"

Im Fall Apple griff die Kommission weder auf, dass die in Europa getätigten Umsätze von Apple nur in Irland anfallen, noch dass es einen Steuerwettbewerb innerhalb der EU gebe. "Die Wettbewerbsordnung verbietet es den Mitgliedsstaaten nicht, ihr eigenes Steuerrecht zu gestalten und auch nicht, günstige Steuersätze zu gewähren", so Bauer und spielt auf die Slowakei an. Die EU könne aber "Beihilfen in Form von steuerlichen Begünstigungen aufgreifen und über Richtlinien die Ermittlung der Bemessungsgrundlage steuern."

Laut Bauer strebt die EU die Wettbewerbsneutralität des Steuerrechts und langfristig eine Vereinheitlichung des Steuerrechts an. "Künftig bleibt Mitgliedsstaaten, die sich nicht der Steuerharmonisierung der EU unterwerfen wollen, vielleicht nur mehr die Möglichkeit, aus der EU auszutreten", so die Anwälte. Großbritannien habe nach dem Brexit bereits Steuererleichterungen für Unternehmen angekündigt. (APA, 1.9. 2016)