Berlin – Wichtige Urteilsverkündungen der obersten deutschen Bundesgerichte sollen künftig auch live im Fernsehen und im Internet zu sehen sein. Die Regierung beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der dies möglich machen soll. Mit dieser Maßnahme könne man vielen Menschen den Rechtsstaat näher bringen, erklärte Justizminister Heiko Maas.

Die Lockerung des seit 1964 bestehenden Verbots von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen in Gerichtssälen bedarf allerdings noch der Zustimmung des Parlaments.

Generelles Verbot nicht mehr zeitgemäß

Der Umgang mit modernen Kommunikationsformen lasse ein generelles Verbot nicht mehr zeitgemäß erscheinen, heißt es aus dem Ministerium. Maas versicherte jedoch: "Wir werden aus dem Gerichtssaal keine Showbühne machen." Deshalb soll eine Übertragung durch die Medien in jedem Einzelfall von der Zustimmung des jeweiligen Gerichts abhängen.

Der Gesetzentwurf sieht aber nicht nur die Liveübertragung von Urteilen vor. Erlaubt werden soll auch die Übertragung von mündlichen Verhandlungen in einen Arbeitsraum für Medienvertreter, was bisher ebenfalls nicht zulässig war. Ferner will Maas die Möglichkeit schaffen, Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung vollständig aufzuzeichnen.

In Österreich ist nach dem Mediengesetz jegliche Radio- und Fernsehübertragung aus dem Gerichtssaal verboten. (APA, dpa, 31.8.2016)