Wien – Es ist ein äußerst seltsamer Prozess, der gegen Familie S. geführt wird. Vater, Mutter und Sohn sitzen vor Richterin Christina Salzborn, sie sollen im Oktober und Februar die Freundin des Erstangeklagten Aleksandar S., mit der er auch ein Kind hat, gefährlich bedroht und genötigt haben.

Salzborn hat in dem Verfahren gleich an mehreren Fronten zu kämpfen. Der 21-Jährige Erstangeklagte eröffnet ihr, dass er mittlerweile mit der Frau wieder zusammen ist. "Im September ziehen wir wieder in die Wohnung. Derzeit fehlt noch vieles, der Fernseher zum Beispiel." – "Das ist das Irrelevanteste bei einer Einrichtung, aber das sehen vielleicht manche Leute anders", entgegnet Salzborn.

Brief des Opfers

S. verweigert jedenfalls auf Anraten seiner Freundin die Aussage. Und er legt einen Brief von ihr vor, dass auch sie die Aussage verweigern wird – ob der echt ist, kann die Richterin natürlich nicht überprüfen.

Vater Zoran S. sorgt dann erst recht für Verwirrung. "Sie haben am 29. Februar bei der Polizei ausgesagt...", beginnt Salzborn. "Das stimmt nicht, da war ich nicht bei der Polizei." – "Aber ich habe ja das Protokoll da, das ist vom 29.?", hält ihm die Richterin vor. "Das ist nicht möglich. Ich war damals wegen unbezahlter Autostrafen sechs Wochen im Polizeigefängnis", erklärt der Zweitangeklagte.

Es entspinnt sich eine Diskussion, ob ihn vielleicht ein Polizist in der Haft besucht habe? "Nein, sicher nicht." Er bietet auch einen Beleg für die Haftdauer an. Er sei erst Wochen danach vernommen worden. "Das ist jetzt ein bisschen spooky (gespenstisch, Anm.)...", gibt Salzborn zu. S. kündigt aber ohnehin an, die Aussage zu verweigern.

Ohne Dolmetscher vernommen

Auch bei der Aussage der Mutter stellt sich Erstaunliches heraus. Die hat zwar schon Volks- und Hauptschule in Österreich besucht, ihre Deutschkenntnisse sind aber ziemlich rudimentär. Bei der Polizei wurde sie laut Protokoll aber ohne Dolmetscher einvernommen.

Die Richterin versucht es in einfachen Worten. Da entdeckt sie das nächste Problem: Frau S. ist massiv schwerhörig. Selbst als sie unmittelbar vor Salzborn steht und die in das Mikrofon spricht, wird klar, dass die Angeklagte sie nur schwer versteht.

Das hat die Polizistin zwar in einem Amtsvermerk festgehalten, allerdings stellt sich dann erst recht die Frage, wie das Gespräch ohne Übersetzer gehalten wurde. Seltsam? Aber so steht es im Protokoll geschrieben.

Da das angebliche Opfer und deren Mutter nicht erschienen sind, muss ohnehin auf den 5. Oktober vertagt werden. Bis dahin wird Salzborn auch einen Dolmetscher organisieren. (Michael Möseneder, 18.9.2016)