Wien – Das Motto der Party in Wien-Döbling gibt gewisse Hinweise auf deren Endzweck: Es lautete "All You can drink". Für Herrn L. endete die Feier allerdings nicht mit einer Ethanolvergiftung, sondern mit einem Kieferbruch, einem ausgeschlagenen und vier wackelnden Zähnen sowie einer geplatzten Unterlippe. Schuld daran sollen zwei Mädchen sein.

Richterin Michaela Röggla-Weisz kann den Prozess wegen schwerer Körperverletzung am ersten Tag jedoch nur gegen die 16-jährige D. führen, da die Erstangeklagte L. nicht erschienen ist. Wie sich später herausstellt, hatte sie sich verspätet, aber vor dem Saal gewartet.

"Habe ihm eine Watsche gegeben"

D. wirkt etwas verschüchtert, erzählt aber durchaus stringent ihre Version der Geschichte vom 6. März und bekennt sich nicht schuldig. "Es war kurz vor Ende, ich bin dort gestanden, plötzlich hat mich wer am Popo gepackt", sagt sie. "Ich habe mich umgedreht, L. war der Einzige, der hinter mir stand. Dann habe ich ihm eine Watsche gegeben."

Die Verletzungen könnten so nicht entstanden sein. Jedoch sei plötzlich über ihre Schulter ein Frauenarm geschossen, eine Faust traf L. ins Gesicht. "Für mich war die Situation eigentlich geklärt. Aber dann hat sie (L., Anm.) ihm eine Faust gegeben", schildert die Zweitangeklagte.

Mitbekommen habe sie noch, dass andere auf das Opfer eingeprügelt haben, da sei sie aber schon vom Türsteher hinauskomplimentiert worden. Nochmals stellt sie klar: "Er hat mich begrapscht, ich habe mich gewehrt!"

"Blöder Annäherungsversuch"

Einen "blöden Annäherungsversuch" gesteht der in Anzug und Krawatte erschienene 20-jährige Verletzte ein. Aber der sei ganz anders abgelaufen. "Wir waren auf einer Geburtstagsfeier. Ich war leicht betrunken, bin mit zwei Gläsern Wasser vom WC zurückgekommen."

Mit einem davon wollte er mit D. Kontakt aufnehmen – "ich habe so getan, als würde ich ihr Wasser über den Kopf schütten wollen". Die Folge sei gewesen, dass die Erstangeklagte L. ihn als "Arschloch" beschimpft und ihm ihr Getränk ins Gesicht geschüttet habe.

"Plötzlich sind alle mit den Fäusten auf mich losgegangen", erinnert er sich und beschuldigt nicht nur L., sondern dezidiert auch D., die ihm nicht lediglich eine Ohrfeige versetzt habe. Insgesamt seien es drei Mädchen und möglicherweise ein Bursch gewesen, die ihn verprügelten.

Zeugen sind wenig ergiebig

Die von ihm aufgebotenen Zeugen haben zwar die Auseinandersetzung beobachtet, können aber eher nicht sagen, wer wirklich zugeschlagen hat. Am zweiten Prozesstag widerspricht einer von ihnen seiner Version sogar dezidiert: Herr L. habe keine Gläser in der Hand gehabt, die Mädchen hätten nur gerempelt, die Schläge seien von einem Burschen gekommen.

Auch L.s und D.s – die wegen der wechselseitigen Belastung keine Freundinnen mehr sind – Zeuginnen sind eher nicht ergiebig. Eine bestätigt allerdings: "Er hat ihr auf den Arsch gegriffen!", danach habe sie aber nichts mehr gesehen.

Die Richterin wandelt die Anklage schließlich ab und verurteilt das Duo wegen Raufhandels mit schwerer Körperverletzung. L. fasst nicht rechtskräftig drei Monate bedingt aus, bei D. sind es rechtskräftig zwei Monate bedingt. Die 1000 Euro Schmerzensgeld, die Herr L. will, muss er zivilrechtlich einklagen.

"Sie haben beide zugeschlagen", glaubt Röggla-Weisz dem Opfer. "Es hat eine Anmache des Herrn L. gegeben, wie, lässt sich aber nicht mehr feststellen. Es war aber sicher keine Notwehrsituation." (Michael Möseneder, 13.9.2016)